Provision bei Immobilienvermittlung
Bei der Maklerprovision handelt es sich in Bezug auf Immobilien im Grunde genommen um eine Provision für den Immobilienmakler, wenn ein Objekt (Haus oder Wohnung) verkauft wurde. Die Höhe der Provision hängt dabei von unterschiedlichen Faktoren ab. Zudem ist sie in Österreich gesetzlich geregelt und kann nicht selbst vom Makler bestimmt werden. Dadurch lassen sich unangemessene und hohe Anforderungen vermeiden. Wie genau eine Maklerprovision zustande kommt und was ein Immobilienmakler leistet, wird im folgenden Artikel erklärt.
Ein Immobilienmakler agiert als Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer am Immobilienmarkt. Mit seiner Hilfe können Käufer als auch Verkäufer von einigen Vorteilen profitieren. Als Gegenleistung erhält der Makler eine Provision, welche gesetzlich festgelegt ist. Natürlich kann und wird nicht jede Immobilie verkauft werden können. Der Makler vertritt zusammengefasst die Interessen beider Parteien. Er ist stets bemüht beide Interessen zu verstehen und umzusetzen. Eine Bevorzugung gibt es nicht. Schließlich würde das den Verkauf und die anschließende Provision gefährden.
Zu den Pflichten des Maklers gehören unter anderem die Mitteilung wichtiger Informationen. Dazu gehören die voraussichtlich entstehenden Kosten sowie die Höhe der Provision. All diese Infos samt einer Schweigepflicht werden schriftlich festgehalten.
Wer bezahlt die Provision?
In Deutschland arbeiten die Makler nach dem Bestsellerprinzip. Sie treten also als sogenannte Doppelmakler auf, die beide Interessen vertreten. Der Betrag wird anschließend zwischen Verkäufer und Käufer gleichmäßig aufgeteilt. Nur in seltenen Fällen kommt es zu einer vollständigen Innen-Provision, bei dem der Verkäufer die Kisten trägt. Für den Käufer fällt keine Maklerprovision an. Allerdings tritt das seltener auf.
In Österreich gab es am 1. September 2010 eine gesetzliche Regelung zur maximalen Provision. Bei der Vermittlung eines unbefristeten Mietvertrags für ein Einfamilienhaus oder einer Wohnung für mehr als 3 Jahre liegt die Grenze bei 2 Monatsmieten (brutto). Anders sieht es aus bei einem bis 3 Jahre befristeten Mietvertrag, Dort ist der Makler gleichzeitig der Verwalter. Die Bruttomonatsmiete liegt bei einer Monatsmiete. Ähnliches gilt für die Untermiete von einzelnen Räumen.
Diese Kosten und Provisinen können beim Hauskauf entstehen
Etwas anders sieht es bei der Vermittlung einer Immobilie wie beispielsweise einem Haus aus. Die Vermittlungsprovision darf bei einem Verkaufswert von bis zu 36.336 € maximal 4 Prozent betragen.
Staffelung
Betrag | netto | brutto |
---|---|---|
bis 36.336 Euro (ehem. 500.000 Schilling-Grenze) | 4% | 4,8% |
von 36.337 bis 48.448 Euro (Pauschalbetrag) | 1.453 Euro | 1.743,60 Euro |
ab 48.449 Euro | 3% | 3,6% |
Nicht vergessen werden darf die gesetzliche Umsatzsteuer. Diese beträgt in Österreich 20 Prozent. Um sich einen ersten Überblick über die Kosten verschaffen zu können, empfiehlt sich die Nutzung eines Provisionsrechners. Die Provision wird aus der Basis folgender Faktoren berechnet:
- Mietdauer
- Miete (netto)
- Befristung (befristete, unbefristet)
Anhand der ermittelten Daten können erste Werte herausgefunden werden. Letztendlich helfen sie einen ersten Überblick zu bekommen, damit man später nicht abgezockt wird. Es spielt aber noch das ein oder andere Kriterium eine Rolle. Jedoch machen sie nur kleinere Beträge aus. Dinge wie Mietdauer und Co. sind am wichtigsten.
Ebenfalls stellen sich die Betroffenen oft die Frage, wann die Maklerprovision zu zahlen ist. Grundsätzlich ist das erst nach Abschluss des Kaufvertrags zwischen Käufer und Verkäufer möglich. Erst dann müssen die entstandenen Provisionen gezahlt werden. Der Makler darf in keinem Fall einen Vorschuss verlangen. Außerdem werden sämtliche Aspekte in einem Maklervertrag festgehalten.
Können unzulässige Gebühren zurückgefordert werden?
Es kann bei mangelnder Recherche und fehlender Erfahrung immer wieder vorkommen, dass die Provision zu hoch ausfällt. Dabei handelt es sich um unrechtmäßig geleistete Maklerprovisionen. Dort gibt es auch die Möglichkeit auf Rückforderung. Meist gilt es dann, wenn der Eigentümer des Hauses einen Vertrag mit einem Makler aus einem familiären oder wirtschaftlichen Verhältnis abschließt. Rückzahlungen können bis zu 10 Jahre zurückgefordert werden. Im Zweifel sollte man sich immer an die Mietvereinigung wenden.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit die Steuer davon abzusetzen. Das geht aber nur, wenn der Umzug aus beruflichen Gründen passiert und die Immobilie dafür gemietet wird. Bei klassischen Kaufobjekten hingegen ist es nicht möglich.
Können Käufer und Verkäufer die Maklerprovision umgehen?
Im Prinzip ist kein Eigentümer beim Verkauf oder Vermietung dazu verpflichtet dem Makler zu beauftragen einen Käufer oder Verkäufer zu finden. Jedoch empfiehlt es sich einen Experten in diesem Gebiet heranzuziehen. Dieser kennt die aktuellen Immobilienpreise und weiß, wie die Immobilie am besten vermarktet werden kann. Speziell bei einem Verkauf ist das sehr wichtig für den Verkäufer. Schließlich will jeder den besten Preis erzielen. Durch die realistische Einschätzung lässt sich die Immobilie wesentlich schnell verkaufen. Ob auf einen Makler verzichtet werden soll oder nicht bleibt jedem selbst überlassen. Im Großen und Ganzen lohnt es sich aber eine Provision zu zahlen. Denn der Makler übernimmt viele Sachen und erleichtert den Verkauf oder Kauf ungemein.
Fazit
Die Maklerprovision ist eine Provision, die ein Makler nach einem Vertragsabschluss zwischen Käufer und Verkäufer bekommt. Die Höhe wurde in Österreich gesetzlich geregelt und kann nicht umgangen werden. Zudem bringt es nichts die Vertragsunterzeichnung zu kündigen. Durch die Klausel im Vertrag besteht eine Pflicht zur Zahlung einer Provision, wenn es zu einem Vertragsabschluss kommt. Makler finden die passenden Interessenten durch ihre Kontakte und jahrelange Berufserfahrung. Genau dieser Punkt ist für Laien unmöglich alleine zu bewältigen. Wichtig bei der Provision sind vor allem die Mietdauer, die Befristung und die Nettomiete.
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