Die Informationspflicht über den Energieverbrauch und Energiehaushalt einer Immobilie und Räumlichkeit ist bereits zum Zeitpunkt des Inserats und der Ausschreibung gegeben.
Wird ein Energieausweis nicht übergeben und wird auch vergessen über den Energieverbrauch einer Immobilie zu informieren, so ergeben sich daraus schadenersatz- und gewährleistungsrechtliche Folgen.
Energieausweis beantragen
Energieausweise können bei folgenden Behörden und Ämtern beantragt werden. Darüber hinaus haben Gewerbetreibende aus nachfolgenden Bereichen das Recht Energieausweise zu einer Immobilie auszustellen:
- Gewerbe treibende aus den Bereichen Elektrotechnik, Heizungstechnik, Gas- und Sanitärtechnik, Lüftungstechnik sowie Kälte- und Klimatechnik
- Baumeister, Zimmermeister und Ingenieurbüros
- Ziviltechniker, wie Ingenieurkonsulenten und Architekten
Wichtig ist, dass es sich dabei immer um einschlägige Experten handelt.
Verpflichtend seit 2009
Offiziell ist der Energieausweis seit 2009 verpflichtend und zwar für alle Neubauten und Sanierungen sowie auch dann, wenn ein Grundstück mit Immobilie den Besitzer wechselt. Doch was genau sagt so ein Energieausweis überhaupt aus?
Der Energieausweis gibt an, wieviel Energie zum Beheizen einer Immobilie, wie ein Haus oder eine Wohnung, notwendig ist. Es wird der Heizwärmebedarf (HWB) in kWh/m² angegeben und bezieht sich immer auf den Jahresverbrauch. Dieser Wert ist die Energiekennzahl. Damit wird auch gleichzeitig Auskunft über die thermische Qualität der Gebäudehülle gegeben. Je kleiner übrigens die Energiekennzahl, desto besser funktioniert die thermische Hülle des Hauses, bzw. Gebäudes und so geringer fallen dann auch die Heizkosten aus.
Weiterhin hat der Energieausweis Daten über den Primärenergiebedarf, die Gesamtenergieeffizienz sowie die Kohlendioxidemissionen aufzuweisen. Das sind alles Angaben, die sich auf die ökologische Qualität des Hauses und seiner Technik beziehen.
Sanierung der Immobilie
Wird eine Immobilie saniert, bzw. soll es saniert werden, gibt der Energieausweis Auskunft und Empfehlungen über Maßnahmen, die den Energiehaushalt verbessern. Dabei beziehen sich die Auskünfte immer auf Maßnahmen, die sich ökonomisch, ökologisch wie technisch rentieren, sich lohnen und sinnvoll sind.
Gebäude, die als abbruchreif gelten, Ferienhäuser und auch freistehende Gebäude, die weniger als 50m² Grundfläche messen, bedürfen keinen Energieausweis.
Notwendige Unterlagen
Damit ein Energieausweis beantragt werden kann, gilt es umfangreiche Informationen zu geben. Welche Unterlagen sind also notwendig?
- Ein Grundriss, bzw. ein gültiger Einreichplan der Immobilie ist ganz besonders wichtig.
- Gibt es bauliche Abweichungen vom Grundrissplan, so sind diese ebenfalls, am besten in Form von Fotos einzureichen. Sind die Abweichungen zu stark, so bietet es sich an einen neuen Einreichplan zeichnen und entwerfen zu lassen.
- Es sind Auskünfte über die beheizten Räume zu geben sowie es ebenfalls wichtig ist, ob der Keller mit beheizt wird oder nicht.
- Ebenso bedarf es einer Aufstellung über den Aufbau der Decken und Außenwände. In der Regel sind diese Informationen auf dem ursprünglichen Einreichplan zu finden.
- Nun gilt es auch Informationen über die thermische Qualität der Fenster einzureichen. Solche Informationen können in der Regel einer Rechnung entnommen werden. dabei sind folgende angaben zu geben: (a) der U-Wert der Verglasung, (b) der U-Wert des Rahmens, (c) der Wärmebrückenzuschlag und (d) den Gesamtenergiedurchlassgrad.
- Neben den Fenstern gilt es auch Auskünfte über die thermische Qualität all jener Türen u geben, die an beheizte Räume angrenzen. Sind die Werte selbst nicht über eine alte Rechnung einsehbar, so sind zumindest Angaben über die Art der Türen zu machen.
- Nun kommt es zum Heizsystem. Welche Art wird verwendet? Wie hoch ist die Leistung? Wo liegen die Heizungsrohre? Sind diese gut gedämmt?
- Nun geht es um die Wasseraufbereitung? Wie wird dabei das Warmwasser aufbereitet? Welche Leistungen hat der jeweilige Boiler? Wo liegen die Verteiler? Sind diese gut gedämmt?
- und letzten Endes sind auch Informationen zu den Nachbargebäuden notwendig.
Je aufschlussreicher und detaillierter Angaben gemacht werden können, desto genauer ist nicht nur die Berechnung, sondern desto genauer fällt auch der ermittelte Energiewert aus.
Der berechnete Energiewert
Grundsätzlich liegt der berechnete Energiewert sehr nah an dem eigentlichen Verbrauch, ist aber in den seltensten Fällen deckungsgleich. Denn berechnet wird anhand von standardisierten Werten und Rahmenbedingungen, wie z.B. einer durchschnittlichen Raumtemperatur von 20°C. Wird die Raumtemperatur konstant bei 17°C oder 24°C gehalten, kann der Energieverbrauch entweder geringer oder höher ausfallen.
Interessant ist, dass der Energieausweis eines Mehrfamilienhauses in der Regel wenig über den Energieverbrauch einer einzelnen Wohnung aussagt. So bedarf eine Wohnung, die im Dachgeschoss liegt mehr Energie als eine Wohnung in Pattere.
Energieausweis beim Verkauf einer Immobilie
Wird beim Verkauf oder beim Verpachten einer Immobilie kein Energieausweis vorgelegt, so wird erst einmal davon ausgegangen, dass das Haus dem thermischen Standard des jeweiligen Baujahrs entspricht. Wer Interesse daran hat, kann selbst einen Energieausweis beantragen.
Seit Dezember 2012 ist es obligatorisch einen Energieausweis vorzulegen, wenn eine Immobilie zum verkauf inseriert wird. Seitdem bedeutet das Nichtvorhandensein eines Energieausweises, dass ein Haus oder eine Wohnung finanziell abgewertet wird. Das wird dann besonders schade, wenn das Haus oder die Wohnung in thermisch besserer Qualität ist, als das Baujahr es ihm zuschreiben würde.
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