- Von der Gaisbergstraße kommend, nehmen Sie die letzte Ausfahrt im Kreisverkehr Gaisbergstraße-Bürglsteinstraße-Aignerstraße und fahren in die Aignerstraße. Biegen Sie an der zweiten Kreuzung rechts ab und fahren Sie bis ans Ende der Straße. Dort befindet sich das Finanzamt.
- Von der Bürglsteinstraße (Altstadt) kommend, nehmen Sie die erste Ausfahrt im Kreisverkehr in Richtung Aigen und auch hier biegen Sie an der zweiten Kreuzung in der Aignerstraße rechts ab.
- Stadtauswärts kommend auf der Aignerstraße überqueren Sie die Kreuzung Höfelgasse und biegen anschließend links ab. Fahren Sie weiter auf der Aignerstraße bis zum Finanzamt geradeaus.
Parkplätze sind vor dem Finanzamt Salzburg, sowie in der Tiefgarage reichlich verfügbar. Sie können die Parkplätze und Tiefgarage für Ihren Amtsgang nutzen.
Informieren Sie sich am Schalter im Info-Center oder an den Beschilderungen im Gebäude des Finanzamtes.
Adresse
Finanzamt Salzburg
Aignerstaße 10
5026 Salzburg, Österreich
Kontakt
Telefonnummer - Privatpersonen: 050 233 233
Telefonnummer - UnternehmerInnen: 050 233 333
Fax-Nummer: 050 233 5948000
Öffnungszeiten - Finanzamt Salzburg
Parteienverkehr:
- Montag: 07:30 bis 12:00 Uhr
- Dienstag: 07:30 bis 12:00 Uhr
- Mittwoch: 07:30 bis 12:00 Uhr
- Donnerstag: 07:30 bis 12:00 Uhr
- Freitag: kein Parteienverkehr
Self-Service:
- Montag: 07:30 bis 15:30 Uhr
- Dienstag: 07:30 bis 15:30 Uhr
- Mittwoch: 07:30 bis 12:00 Uhr
- Donnerstag: 07:30 bis 17:00 Uhr
- Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr
Telefonisch:
- Montag: 07:30 bis 15:30 Uhr
- Dienstag: 07:30 bis 15:30 Uhr
- Mittwoch: 07:30 bis 15:30 Uhr
- Donnerstag: 07:30 bis 15:30 Uhr
- Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr
Öffnungszeiten im Sommer - Juli und August
- Montag: 07:30 bis 12:00 Uhr
- Dienstag: 07:30 bis 12:00 Uhr
- Mittwoch: 07:30 bis 12:00 Uhr
- Donnerstag: 07:30 bis 12:00 Uhr
- Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr
Weitere Informationen über Ihr Finanzamt in Salzburg finden Sie auf FinanzOnline oder unter service.bmf.gv.at.
Beim Finanzamt Salzburg Stadt und Land können Sie neben dem Lohnsteuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung), der Erklärung der Einkommensteuer und der Pendlerpauschale auch weitere Anträge einbringen. Nutzen Sie auch den kostenlosen Brutto Netto Rechner!
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