Dabei hat der Kreditnehmer dann den Vorteil, dass die Zinsen und die Finanzierung für das zukünftige Darlehen oder den zukünftigen Kredit bereits beim Abschluss (also zum Beispiel heute) feststehen. Dadurch entsteht für den Kreditnehmer eine hohe Planungssicherheit in Bezug auf seine eigene finanzielle Situation.

Laufzeit, Höhe und Zinsen

Was den Kreditgeber (Bank oder Kreditinstitut, etc.) angelangt, so erhält dieser für die Zeitspanne der Forward-Periode (also die Zeitspanne, bis dann der Kredit oder das Darlehen tatsächlich in Anspruch genommenen wird) einen Zinsaufschlag bei dem dann zu diesem Zeitpunkt abzuschließenden Darlehen. Dabei hängt die Zinshöhe auch von der Länge dieser Zeitspanne ab.

Beispiel aus der Praxis:

Wenn ein Kreditnehmer zum heutigen Zeitpunkt den Kreditvertrag abschließt, würde er hier in diesem angenommen Beispiel einen Zinssatz von 2,00 Prozent bezahlen müssen. Wenn er zum jetzigen Zeitpunkt den Abschluss durchführt, aber den Kredit erst in 12 Monaten nutzt, erfolgt ein Aufschlag von der Bank von 0,12 Prozent an Zinsen. Dabei geht man hier in der Regel von einem Aufschlag im Wert zwischen 0,01 und 0,03 Prozentpunkten pro Monat an Wartezeit aus.

In Österreich kommen Forward-Darlehen relativ selten vor. Der Hauptgrund liegt darin, dass in Österreich der Kreditkunde aus einer bereits bestehenden Fixzins-Abmachung leicht und schneller aussteigen kann, als dies in Deutschland der Fall wäre. In Deutschland muss hier der Kunde dabei ein berechtigtes Interesse aufweisen, seine Fixzinsabmachung zu kündigen. Dazu gehört zum Beispiel der Verkauf der Immobilie.

In Österreich dagegen kann jederzeit eine solche Fixzinsvereinbarung mit nur einem 1 Prozent der offenen Kreditsumme aufgelöst werden. Diese Vorfälligkeits- oder Gebühr.-Entschädigung ist in Deutschland hier dagegen sehr hoch.

Wozu ein Forward Darlehen benötigt wird

Eine solche Darlehensart wird in der Regel fast nur für Immobilienfinanzierungen verwendet. Dazu gibt es dann 2 Einsatzgebiete.

Die Hauptfinanzierung

Hierbei wird die Erstfinanzierung bei einer Immobilie über ein Forward-Darlehen abgewickelt. Dabei ist es jedoch erforderlich, dass der Kreditnehmer sicher ist, dass er auch den Kredit in der Zukunft in Anspruch nimmt. Ansonsten kann dann eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung (in anderen Ländern als Österreich) fällig werden.

Die Anschlussfinanzierung

Wenn bei einem Erstkredit oder einem Erstdarlehen die Zinsbindungsphase ausläuft, muss sich der Kreditnehmer um eine weitere Finanzierung kümmern. Deshalb sollte bereits dann 1 bis 3 Jahre vor Laufzeitende mit den Verhandlungen begonnen werden und das kann dann über eine Forward-Darlehen erfolgen.

Konditionen

Was zeichnet ein Forward Darlehen aus?

Bei der Entscheidung, ob ein Forward Darlehen in Anspruch genommen wird, muss zunächst die Zinserwartung in der Zukunft betrachtet werden. Wenn der Kreditnehmer davon ausgeht, dass die Zinsen zukünftig wieder steigen werden (die Europäische Zentralbank erhöht den Leitzins), so kann der Kredit- oder Darlehensnehmer die dann aktuelle geltenden noch günstigeren Konditionen für das zukünftige Darlehen oder den zukünftigen Kredit nutzen. Voraussetzung hier ist jedoch, dass der Kredit- oder Darlehensnehmer auch tatsächlich in der Zukunft einen Kredit- oder Darlehensabschluss benötigt.

Bei einer solchen Ausgangslage und wenn dann bis dahin auch keine Veränderung des Arbeitsverhältnisses sowie der persönlichen Lebenssituation des Kreditnehmers vorhanden ist, kann dann eine solche Lösung angestrebt werden.

Sollte jedoch der Leitzinssatz zwischen den Abschlusszeitpunkt des Kredits und dann der tatsächlichen Inanspruchnahme stagnieren, entsteht für den Kreditnehmer ein Verlust, weil er dann bei einem Forward-Darlehen noch einen zusätzlichen Aufschlag zum normalen Zins zu bezahlen hat.

Beantragung und Wissenswertes

Worauf sollte man bei einem Forward Darlehen achten und wie ist der Ablauf der Beantragung?

Ungefähr 36 Monate vor dem Ende der aktuellen Zinsbindungsfrist bei einer Anschlussfinanzierung oder dem Wunsch, einen Immobilienkredit in Anspruch zu nehmen, sollte mit der Suche nach einem solchen Darlehen begonnen werden. Ebenso ist es von großer Bedeutung, ob das aktuell vorhandene Zinsniveau zukünftig fällt oder ansteigt. Diese Darlehens-Art lohnt sich jedoch nur, wenn ein stärkerer Anstieg der Zinsen kommen wird.

Dabei ist es sinnvoll, entsprechende Angebote zunächst nicht bei der Hausbank anzufragen. Hier sollten vielmehr 1 bis 3 andere Kreditinstitute oder Banken angefragt werden. Ebenfalls können Kreditvergleichsseiten im Internet genutzt werden, die einen Immobilienkredit oder auch Anschlussfinanzierungen anbieten.

Angebote einholen

Wenn dann hier entsprechende Vorschläge vorhanden sind, sollte im nächsten Schritt ein Angebot bei der Hausbank eingeholt werden. Wenn dann das Angebot von der Hausbank wesentlich ungünstiger ist als die Konkurrenz, können dann hier als Verhandlungsgrundlage die günstigeren Vergleichsangebote ins Spiel gebracht werden.

Sollte sich dann die Hausbank zu einem verbesserten Angebot entschließen, kann dann das Forward Darlehen über die eigene Hausbank abgeschlossen werden. Wenn dies nicht der Fall ist, kann sich der Kreditnehmer an den günstigeren Kreditgeber wenden.

Im besten Fall wird das Forward Darlehen ungefähr 1 Jahr vor Abruf des Kredits (bevor man ihn dann tatsächlich benötigt) abgeschlossen. Dies hat dann auch für die Anschlussfinanzierung Gültigkeit. Der Grund liegt darin, dass dann hier ein Zinsaufschlag im Vergleich zu einer längeren Anlaufzeit geringer ausfällt und trotzdem noch eine gewisse Absicherungsmöglichkeit gegenüber steigenden Zinsen in der Zukunft vorhanden ist.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 23.05.2021, 06:31 Uhr