Wie berechnet man den Umsatz und den Gewinn?
Der Umsatz gibt lediglich Aussage über die Einnahmen, die ein Unternehmen erzielt hat. Hingegen sagt der Gewinn etwas über die Summe aus, die wirklich eingenommen wurde. So werden zur Berechnung des Gewinns die anfallenden Kosten vom vorab berechneten Umsatz abgezogen.
Zusammenfassend heißt das also, dass der Umsatz Auskunft über die Einnahmen des Unternehmens gibt, der Gewinn sagt in weiterer Folge aus, wie viel dem Unternehmen nach Berücksichtigung der Kosten auch wirklich an Geld überbleibt.
Beispiel
Folgendes Beispiel soll den Unterschied zwischen dem Umsatz und Gewinn nochmals verdeutlichen:
Nehmen wir an, wir betrachten ein Unternehmen, welches Autos verkauft. Der Verkaufspreis pro Fahrzeug beträgt 15.000 Euro, für Löhne und andere Aufwendungen fallen gesamt 2 Millionen Euro an Kosten an. Insgesamt werden in einem Jahr 150 Autos verkauft. Das Unternehmen verzeichnet also einen Umsatz von 150 mal 15.000 Euro, also 2,25 Millionen Euro. Vom Umsatz gilt es für die Gewinnermittlung noch die anfallenden Kosten von 2 Millionen Euro abzuziehen, sodass sich daraus ein Gewinn von 250.000 Euro für das Unternehmen resultiert.
Weitere Informationen zum Thema Umsatz und Gewinn
Die Geschäftstätigkeit wird vor einer Kreditvergabe an ein Unternehmen von der Bank genauestens geprüft. Dies soll dazu dienen, die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens feststellen zu können. Um dies prüfen zu können, verlangt die Bank in der Regel Gewinn- und Verlustrechnungen und Bilanzen des Unternehmens, um sogenannte Kennzahlen zu prüfen. Eine dieser Kennzahlen ist der Umsatz. Er gibt über den Gesamterlös und die Absatzmenge eines Unternehmens Auskunft. Nicht nur der Verkauf von Waren, sondern auch von Dienstleistungen ist im Umsatz enthalten. Ferner werden auch Erlöse aus der Vermietung oder Verpachtung zum Umsatz dazugezählt.
Man unterscheidet in der Praxis zwischen zwei Umsatzarten:
Wertmäßiger Umsatz:
Darunter versteht man im Allgemeinen den Wert, der sich aus der Multiplikation von der Leistungsmenge und dem dafür verlangten Preis, ergibt.
Mengenmäßiger Umsatz:
Hierunter versteht man hingegen die Summe, die sich aus allen abgesetzten Leistungen ergibt.
Für die Ermittlung ist es wichtig zu wissen, welche Elemente zur Berechnung von diesem herangezogen werden dürfen und welche nicht. In der Regel zählt man alle Erträge, die sich aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ergeben, zum Umsatz. Wie bereits erwähnt, werden Erlöse aus dem Verkauf von Dienstleistungen und Produkten, sowie solche aus der Vermietung oder Verpachtung zum Umsatz gezählt. Betriebsfremde Leistungen werden somit aber nicht in die Berechnung des Umsatzes miteinbezogen, diese sind als sonstige betriebliche Einkünfte anzusehen.
Bei der Gewinn- bzw. auch Verlustermittlung muss ein Unternehmer formeller Richtlinien berücksichtigen. Es gibt unterschiedliche Gewinnermittlungsverfahren, die je nach Umsatzhöhe und Rechtsform des Unternehmens variieren. Im Folgenden werden diese Gewinnermittlungsarten aufgelistet und näher erläutert.
Doppelte Buchhaltung (Betriebsvermögensvergleich):
Diese Gewinnermittlungsmethode ist für Kapitalgesellschaften, wie der GmbH, verpflichtend durchzuführen. Aber auch andere Unternehmen, die in zwei aufeinander folgenden Jahren mehr als 700.000 Euro Jahresumsatz erzielen müssen die doppelte Buchhaltung durchführen. Es ist aber ferner auch möglich, dass ein Unternehmen sich freiwillig dafür entscheidet, diese Art der Gewinnermittlung durchzuführen. Der steuerpflichtige Gewinn ergibt sich bei dieser Ermittlungsmethodik aus der Differenz zwischen den Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Diese werden mit Entstehen der Forderung bzw. Verbindlichkeit erfasst, unabhängig davon wann diese bezahlt wurden.
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:
Wer nicht dazu verpflichtet ist, Doppelte Buchhaltung zu führen, bzw. diese freiwillig führt, ermittelt seinen Gewinn oftmals durch die sogenannte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Diese wird auch als Geldflussrechnung bezeichnet. Man erfasst hierbei einen Geldfluss nur zum Zeitpunkt der Zahlung, nicht aber im Entstehungszeitpunkt. Der grundlegende Unterschied zur vorherig angeführten Berechnungsmethode ist, dass hierbei keine doppelte Erfassung erfolgt. Die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben ergibt einen Gewinn oder Verlust.
Basispauschalierung:
Diese Art der Gewinnermittlung ist nur dann möglich, wenn man bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Der Unternehmer muss hierfür die Einkünfte durch eine EAR-Rechnung (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) ermitteln und die Umsätze dürfen eine Grenze von 220.000 Euro nicht überschreiten. Werden diese Voraussetzungen erfüllt, so ist man zur Durchführung der Basispauschalierung berechtigt. Die Betriebsausgaben werden hier pauschal mit 12% des Umsatzes bewertet. Das Maximum an Ausgabenpauschale, welches erreicht werden kann, ist demnach 26.400 Euro. Manche Tätigkeiten, wie etwa Unterricht, technische Beratung und dergleichen werden nur mit 6% pauschal bewertet (also maximal 13.200 Euro).
Für diese Berechnungsmethode müssen keinerlei Belege vorliegend sein, die Einnahmen müssen dennoch genau erfasst werden. Bestimmte Gruppen von Unternehmern können ebenso die Gewinnermittlung durch Branchenpauschalierung durchführen. Dazu zählen etwa nichtbuchführende Gewerbetreibende, Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe, Drogisten, Handelsvertreter, Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhandel. Hier wird die Gewinnermittlung ebenso durch pauschale Rechenansätze vereinfacht.
Man sollte aber als Unternehmer vorab Berechnungen durchführen und schauen, ob sich die Pauschalrechenweise für einen selbst auszahlt oder nicht, manchmal ist man besser dran, man führt die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung durch und nicht die Basispauschalierung.
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