Dabei muss es sich aber nicht zwingend um die Anschrift einer Person handeln, sondern es kann auch die eines Unternehmens sein. Die Lieferadresse kann freilich von der Rechnungsadresse abweichen. Die korrekte Rechnungsadresse ist nicht nur wichtig, sodass die Zustellung der Rechnung vonstattengehen kann, sondern auch in weiterer Folge im Zusammenhang mit Zahlungserinnerungen oder Mahnungen.
Beispiel und Bestandteile der Rechnungsadresse
Eine vollständige Rechnungsadresse besteht in der Regel aus folgenden Elementen:
Name des Rechnungsempfängers (natürliche Person oder Unternehmen)
Anschrift bestehend aus:
- Straßen-/Gassenname
- Hausnummer
- Postleitzahl
- Ort
- Land
Bei Unternehmen kann nicht nur der korrekte Name des Unternehmens selbst, sondern unter Umständen auch den Namen jener Person, an die die Rechnung konkret ausgestellt wird, angegeben werden. Die hierbei gängige Formulierung wäre beispielsweise „zuhanden Frau/Herrn Muster“. Auch die betreffende Abteilung eines Unternehmens kann bei der Rechnungsadresse angegeben werden.
Beispiel (Unternehmen):
- Unternehmen Muster Gmbh
- Musterabteilung
- z.H. Herr/Frau Muster
- Mustergasse 1/12
- 1234 Musterstadt
- Musterland
Beispiel (Privatperson):
- Herr/Frau Muster
- Mustergasse 1/12
- 1234 Musterstadt
- Musterland
Bedeutung
Es kann vor allem bei der manuellen Rechnungserstellung passieren, dass die Rechnungsadressen Fehler enthalten, beispielsweise falsch geschrieben sind. Das kann zur Folge haben, dass eine Rechnung, welche mit der Post gesendet wird, unter Umständen nicht bei dem Rechnungsempfänger ankommt. Wird die Rechnung in weiterer Folge nicht bezahlt, weil die Rechnung nicht ankommt, wird eine Zahlungserinnerung ausgestellt und ausgesendet.
Wenn bei dieser die Adresse richtig angegeben wird, so kann dies bei den Kundinnen und Kunden für Unmut und Ärger sorgen. Dies ist deswegen der Fall, weil sie bzw. er die ursprüngliche Rechnung gar nicht erst erhalten hat und diese somit auch nicht bezahlen konnte. Das Unternehmen kann durch so eine Vorgehensweise einen schlechten Eindruck machen. Daher ist es wichtig, dass die rechnungsstellende Partei immer darauf achtet, die Rechnung korrekt zu adressieren.
Kommt eine Rechnung aufgrund einer falschen Adresse nicht bei den Rechnungsempfängern an, so kann dies auch dazu führen, dass dieser zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr aufzufinden ist und die Rechnung womöglich gar nicht mehr bezahlt wird.
Lieferadresse vs. Rechnungsadresse
Die Rechnungsadresse muss nicht der Lieferadresse gleichen. Nun stellt sich die Frage nach dem Unterschied zwischen diesen beiden Adressarten, welcher jedoch sehr einfach erklärt ist.
Definition Rechnungsadresse: Die Rechnungsadresse ist die Adresse der Person, die für die Bezahlung der Rechnung verantwortlich ist.
Definition Lieferadresse: Unter der Lieferadresse versteht man jene Anschrift, an die bestellte Waren geliefert oder gesendet werden.
Es kann sein, dass die Lieferadresse nicht der Rechnungsadresse gleicht. Das kann viele unterschiedliche Gründe haben.
Wenn eine Person beispielsweise ein Geschenk für eine andere Person im Internet bestellt, so kann er dieses gleich an die beschenkte Person senden lassen. Die Lieferadresse ist somit die Adresse der Person, die beschenkt werden soll. Die Rechnungsadresse betrifft in dem Fall meist die Person, die das Geschenk bestellt.
Eine andere Möglichkeit ist, dass größere Unternehmen oftmals Rechnungsadressen innehaben, die wie ein Postfach genutzt werden. So werden alle Rechnungen dort gesammelt, anschließend eingescannt und weiterverarbeitet.
Im Zusammenhang mit Geschäften zwischen Unternehmen kann es auch vorkommen, dass Rechnungen direkt an die Abteilung der Buchhaltung in der Unternehmenszentrale gesendet werden. Die Ware wird jedoch an die verschiedenen Standorte des Unternehmens gesendet. Vor allem hier ist es wichtig, dass die Rechnungs- und Lieferadresse korrekt sind, da dies sonst zu logistischen Problemen und einer umständlichen Bürokratie führen würde.
Nachträgliche Anderung der Rechnungsadresse
Eine falsch ausgestellte Rechnung einfach zu korrigieren, ist zwar in der Praxis eine gängige Vorgehensweise, jedoch eigentlich nicht wirklich rechtens. Die richtige Vorgehensweise wäre, die Rechnung mit der falschen Adresse zu stornieren und eine neue Rechnung mit den korrekten Angaben auszustellen.
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