Alle Informationen zur Gründung einer GmbH (Kapitalgesellschaft) in Österreich, Voraussetzungen und Tipps finden Sie hier:
Gesellschaftsvertrag und Firmenbucheintrag der GmbH
Noch bevor eine GmbH gegründet werden kann, ist ein Gesellschaftsvertrag aufzusetzen. Der Abschluss dieses Gesellschaftsvertrags muss notariell beurkundet werden und ist infolge dessen notariatspflichtig.
Über notarity kann eine GmbH mit maximaler Flexibilität gegründet werden. Die Errichtung des Notariatsaktes sowie der erforderlichen Beglaubigungen erfolgen 100% online durch unsere Partner-Notar:innen.
Inhalte des Gesellschaftsvertrages sind:
- Die Stammkapitalhöhe der Gesellschaft
- Nennung der Firma
- Sitz der Gesellschaft
- Gegenstand der Gesellschaft
- Höhe der Stammeinlagen pro Gesellschafter wird klar beziffert
Nach der Unterzeichnung und Beglaubigung des Gesellschaftsvertrages müssen die Gesellschaftsorgane sowie der Geschäftsführer bestellt werden. Jede GmbH muss nach geltendem österreichischen Recht mindestens über einen bestellten Geschäftsführer verfügen. Dieses muss zwingend eine natürliche Person sein, die handlungsfähig ist.
Jedoch ist der Geschäftsführer dazu verpflichtet, in seiner ausgeübten Tätigkeit die notwendige Sorgfalt eines Geschäftsmannes vorzuweisen. Andernfalls haftet er privatrechtlich für entstandene Schäden.
Ein Aufsichtsrat ist bei mehr als dreihundert Mitarbeitern notwendig!
Ein Aufsichtsrat der Gesellschaft ist in folgenden Fällen einzurichten:
- Sollte eine GmbH aus mehr als 70.000,00 € Stammkapital und über 50 Gesellschafter bestehen, so ist die Berufung eines Aussichtsrats zwingend erforderlich.
- Sollten mehr als 300 Beschäftigte bei einer GmbH angestellt sein, so ist auch hier eine zwingende Grundvoraussetzung die Berufung eines Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat nimmt die Position eines zentralisierten Kontrollorgans ein.
Generalversammlung
Die sogenannte Generalversammlung gilt als Summe aller Gesellschafter. Sie entscheidet durch unterschiedliche Beschlüsse im Rahmen eines einfachen Mehrheitsverhältnisses. Die Generalversammlungshauptaufgabe vereint die Feststellung und auch Prüfung des Jahresabschlusses der GmbH.
Im darauffolgenden Schritt ist es zwingend erforderlich eine Mindesteinlage in Höhe von mind. 35.000,00 € als Stammkapitalmindesteinlage zu initiieren.
Die GmbH Light – inkl. Gründungsprivileg
Seit März 2014 ist es in Österreich möglich ein Gründungsprivileg in Anspruch zu nehmen: Die sogenannte GmbH Light. Hierbei wird das Stammkapital auch mit 35.000,00 € beziffert, jedoch ist es möglich die Stammeinlagen auf lediglich 10.000,00 € zu begrenzen. Hierbei muss jedoch zur Hälfte in Höhe von 5.000,00 die Einlage in bar getätigt werden.
Dieses Gründungsprivileg hat eine Gültigkeit von 10 Jahren. Alle GmbH Gesellschaften, die mit Wirkung zum Jahr 2024 nicht das Stammkapital in Höhe von 35.000 € erreicht haben, sind dazu verpflichtet eine Kapitalerhöhung durch Einlagen vorzunehmen. Wenn alle relevanten Einlagen getätigt sind kann im Anschluss dann der Eintrag in das Firmenbuch beim zuständigen Firmenbuchgericht vorgenommen werden.
Notwendige Dokumente zur Firmenbucheintragung
Notwendige Punkte des Antrages | Dokumente, die vorzuweisen sind |
Der Firmenname | Der Gesellschaftsvertrag |
Die Rechtsform | Die Liste der Gesellschafter |
Der Sitz | Die Liste der Geschäftsführer |
Die Geschäftsanschrift | Die Steuerl. Unbedenklichkeitsbeschei-nigung |
Der Geschäftszweig | Nachweis der Bezahlung der Stammeinlagen |
Datum sowie Abschluss vom Gesellschaftsvertrags | notariell beglaubigte Musterfirmenzeichnung |
Voller Name der Gesellschafter Geburtsdatum
Höhe der Einzeleinlagen |
Sollte Bestellung vorliegen, Liste aller Aufsichtsratsmitglieder |
Höhe des Stammkapitals | |
Name
Geburtsdatum der Geschäftsführer |
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Name und Geburtsdatum
der Aufsichtsratsmitglieder |
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Stichtag vom Rechnungsabschluss |
Gewerbe- und Steuerrecht bei der GmbH
Sollte eine GmbH im gewerblichen Bereich tätig sein, ist ein Gewerbeschein zwingend erforderlich. Zu beachten ist hierbei, dass die Ausstellung der Gewerbeanmeldung erst nach der gültigen Firmenbucheintragung initiiert werden kann. Ein gewerbeberechtigter Geschäftsführer ist hierfür notwendig.
Steuerliche Aspekte, die zu beachten sind ist, dass eine GmbH der Körperschaftsteuer unterliegt. Die Körperschaftsteuer hat im Regelfall eine Höhe von 25,00%. In wirtschaftlich angespannten Zeiten, kann die Mindestkörperschaftsteuer in Österreich in Höhe von 1.750,00 € reduziert werden.
Neugegründete Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen in den ersten 5 Jahren nur eine Mindestkörperschaftsteuer von 500,00 € zahlen. In den darauffolgenden 5 Jahren ist diese Steuer dann auf 1.000,00 € p.a. begrenzt.
Sollte eine Gewinnausschüttung für die Gesellschafter erfolgen, so fällt eine Kapitalsteuer von 25,00% an. Hierbei ist weiter zu beachten, dass Gesellschafter, die Anteile der Gesellschaft in Höhe von bis zu 25,00 % innehaben, der Lohnsteuer unterliegen. Sollte ein Gesellschafter mehr als 25% innehaben unterliegt er der Einkommensteuer.
Weiter zu beachten ist, dass Gesellschafter, die hierbei ein Dienstverhältnis in der GmbH aufweisen auch noch kommunalsteuerpflichtig sind.
Sozialversicherungsbeiträge
Des Weiteren ist zu beachten, dass bei einer GmbH Gründung an sich noch keine Sozialversicherungspflicht besteht. Geschäftsführer, sind jedoch bei einer Beteiligung von bis zu max. 25,00 % an der Gesellschaft auch noch nach dem allgemeinen Sozialversicherungsgesetz soweit versichert.
Gesellschafter, die mit mehr als 25% an der Gesellschaft beteiligt sind, unterliegen der Sozialversicherungsanstalt der sogenannten gewerblichen Wirtschaft.
Sollte es bei einer GmbH Gründung zu weiterführenden Fragen kommen, so kann ggf. auch der Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich unterstützend zur Seite stehen.
Gründungskosten für eine österreichische GmbH
Die tatsächlichen Gründungskosten einer GmbH in Österreich sind grundsätzlich in Abhängigkeit vom Stammkapital. Seit dem Neugründungsförderungsgesetz, kurz NeuFÖG, entfallen beispielsweise Kosten für das Firmenbuch.
Im Überblick können sich Gründer einer GmbH auf folgende Kosten im Durchschnitt einstellen:
- 100 Euro für Steuerverbindlichkeiten
- 600 Euro für anfallende Notar iatskosten
- 31 Euro für Eingabegebühren in das Firmenbuch
- 272 Euro für ggf. anfallende Eintragungsgebühr Firmenbuch
Weitere Informationen zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Österreich finden Sie unter wko.at oder auf der Website ris.bka.gv.at.
Weitere Informationen zum Thema "Unternehmen gründen":
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