Bei einem Start für ein neues Unternehmen steht man vor vielen neuen Herausforderungen. Um besonders die Jüngeren für einen Schritt in die Selbstständigkeit zu ermuntern, gibt es in Österreich die Jungunternehmerförderung. Damit sollen Innovation und Forschung regional gestärkt werden.
Jungunternehmerförderung in Österreich
Es gibt verschiedene Förderungsmöglichkeiten, die hier im Einzelnen etwas vorgestellt werden. Vor Start eines Unternehmens sollten sie sich genaustens informieren, um alle Möglichkeiten für ihr neues Unternehmen ausschöpfen zu können. Dabei geht es nicht ausschließlich um finanzielle Anreize durch zinsgünstigere Kredite, auch Angebote zu Expertenwissen und Haftungsbegrenzungen sind vorhanden.
Im Einzelnen können sie folgende Förderungen erhalten:
- Zinsgünstige Kredite
- Zuschüsse für Investitionen
- Übernahme von Haftungsleistungen und Garantien
- Befreiung von Abgaben und Gebühren
- Beratungsleistungen von Experten
Die verschiedenen Förderungen von Bund und Land können auch kombiniert werden, ein Anspruch auf eine dieser Förderungen gibt es nicht. Trotzdem sollten sie versuchen, das Angebot für sich auszuloten und Unterstützung zu erhalten.
Sind Sie Jungunternehmer?
Als Jungunternehmer gelten sie meistens, wenn sie erstmalig in die wirtschaftliche Selbstständigkeit gehen, möglicherweise auch ihre Unselbstständigkeit aufgeben, um selbst als Unternehmer zu arbeiten. Wichtiges Kriterium für die Jungunternehmer Förderung ist die ausreichende Qualifikation. Das Alter dagegen ist nicht immer entscheidend. Doch sollten sie bei jeder Fördermöglichkeit prüfen, ob sie die Bedingungen für Jungunternehmer erfüllen.
Ihre Anlaufstellen für Jungunternehmerförderung
Alle Informationen zu Ihren Förderungen finden Sie hier:
Austria Wirtschaftsservice (AWS)
Jungunternehmer können bei der AWS auf verschiedene Förderungen zurückgreifen. Die Möglichkeiten können vonn Zeit zu Zeit variieren. So gibt es:
AWS erp-Gründungskleinkredit ist ein zinsgünstiger Kredit mit einem Volumen von 10.000 € bis 500.000 € bei einer Laufzeit von 6 bis 10 Jahren bei einem tilgungsfreien Jahr. Der Kredit kann bis 6 Jahre nach der Gründung beantragt werden und soll die Gründung, Modernisierungs-/Erweiterung, den Aufbau oder substanzielle Erweiterung von bestehenden Dienstleistungen/Geschäftsfelder fördern.
AWS erp-KMU- und Wachstumsprogramm stellt einen zinsgünstigen Kredit für Investitionen in Innovations- und Wachstumsprojekte für Gründungsvorhaben von kleineren, mittleren und mittelständischen Unternehmen zur Verfügung. Dass Finanzierungsvolumen beträgt zwischen 300.000 € und 30 Mio € und kann bis zu einer Laufzeit von 15 Jahren abgeschlossen werden. Dabei gibt es auch die Möglichkeit von tilgungsfreien Jahren. Der Förderantrag kann jederzeit bei einer AWS erp-Treuhandbank eingereicht werden.
AWS Garantien für junge Unternehmen sind Garantieübernahmen für Finanzierungen von bis zu 6 Jahre alten gewerblichen, kleinen oder mittleren Unternehmen, die neugegründet oder übernommen wurden. Das Finanzierungsvolumen geht bis 2,5 Millionen Euro, bei einer Laufzeit von 10 Jahren. Der Antrag ist vor Beginn des Projektes bei der Hausbank einzureichen.
AWS Lohnnebenkostenförderung für alle Unternehmer, die erstmalig Arbeitsplätze in Normal- oder Teilzeit schaffen. Die Förderung gilt für die ersten drei Jahre nach Antragstellung und beläuft sich im ersten Jahr auf 100%, im 2. Jahr auf 67% und im 3. Jahr auf 33% der Dienstgeberbeiträge. Antragstellung erfolgt 24 Monate nach bzw. 6 Monate vor Schaffung der Arbeitsplätze. Hierbei handelt es sich um einen Zuschuss, es ist begrenzt auf die ersten drei Arbeitsplätze.
Mit weiteren Angeboten fördert die AWS die Gründung von Hightech-Unternehmen mit innovativen Geschäftsideen. Aktuelle Angebote können jederzeit angepasst oder eingestellt werden. Ausführliche Informationen erhalten sie unter www.AWS.at
NeuFÖG - NeugründerInnen-Förderungsgesetz
Sind sie im Bereich der Land- bzw. forstwirtschaftlichen und gewerblichen Neugründungen tätig, könnte das NeugründerInnen-Förderungsgesetzt für sie zum Tragen kommen. Dadurch können sie zahlreiche Kosten und Gebühren einsparen. Dazu zählen, Gewerbeanmeldungskosten, Lohnnebenkosten oder Gerichtskosten.
ÖHT - Östreichische Hotel- und Tourismusbank
Hierbei handelt es sich um eine Spezialbank zur Finanzierung und Förderungen von Investitionen im Bereich des Tourismus. Die Bank hat als Förderinstitut über Jahrzehnte die österreichische Freizeitwirtschaft mit aufgebaut und verfügt über umfangreiches Branchenwissen. Sie unterstützt ihre Kunden mit umfangreichen Beratungsgesprächen und Zuschüssen zu Investitionen. Hierbei werden immaterielle Zuschüsse ab 5.000 € gewährt, materielle Einmalzuschüsse ab 20.000 €. Es erfolgt in jedem Fall eine individuelle Prüfung des Antrages.
Die vorgenannten Förderungen gelten für alle Bundesländer, die nachfolgenden beziehen sich auf einzelne Regionen.
- Wiener Wirtschaftsagentur
- KGG/UBG Oberösterreich
- Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft
- Wirtschaftsförderung Land Salzburg
- Land Niederösterreich
- Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds
- Wibag Burgenland
- Wirtschaftsförderung Tirol
- Jungunternehmerförderung Vorarlberg
Informationen zu weiteren Fördermöglichkeiten der Bundesländer
Ausführliche Informationen zu Förderungen finden sie auf der Webseite der Wirtschaftskammer Österreich (www.wko.at). Die Webseite www.foerderpilot.at findet für sie ebenfalls aktuelle Fördermöglichkeiten. Umfangreiche Filter zur Einordnung ihrer individuellen Situation erleichtern dabei die Suche nach für sie passenden Möglichkeiten. Ebenfalls werden umfangreiche Gründungsberatungen bzw. Förderberatungen angeboten.
Das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG)
Das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) sieht für Betriebsneugründungen oder Betriebsübertragungen steuerliche Begünstigungen vor. Darunter fallen insbesondere der Erlass von Bundesverwaltungsabgaben und Stempelgebühren. Unter gewissen Voraussetzungen kann die Grunderwerbssteuer im Zusammenhang mit der Einbringung eines Grundstückes zur Firmengründung erlassen werden. Weiterhin sind Gerichtskosten für die Eintragung ins Firmen- und Grundbuch erlassfähig.
Bei Neugründungen werden verschiedene Lohnabgaben für maximal 12 Monate in einem Zeitraum von 35 Monaten nach Neugründung nicht fällig. Dazu zählen:
- Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) und Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag (Kammerumlage 2) für Arbeitnehmer und an Kapitalgesellschaft en beteiligte Personen gem. § 22 Z. 2 EstG (z.B. wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer)
- Wohnbauförderung sbeiträge des Dienstgebers
- Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (für bestimmte Personen)
Um die Begünstigungen zu erhalten, muss der Betriebsinhaber bei der jeweiligen Behörde (z.B. Bezirkshauptmannschaft, Magistrat, Finanzamt, Gericht) das ausgefüllte Formular NeuFö2 im Original vorlegen. Das Formular ist im Internet unter bmf.gv.at (Formulardatenbank > NeuFö2) erhältlich.
Weitere Informationen zum Thema "Unternehmensförderung":
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