Die Einführung der elektronischen Rechnungspflicht (e-Rechnung) im B2B-Bereich markiert in Deutschland eine bedeutende Veränderung im Rechnungswesen. Sie tritt schrittweise ab dem 01. Januar 2025 in Kraft. Diese Maßnahme ist Teil der EU-Initiative "VAT in the Digital Age" (ViDA), die darauf abzielt, das Mehrwertsteuersystem zu digitalisieren, Prozesse zu vereinfachen und den Steuerbetrug zu reduzieren.

e-Rechnungspflicht in Österreich

In Österreich sind e-Rechnungen bislang nur bei erbrachten Leistungen an den Bund oder die öffentliche Verwaltung verpflichtend. Derzeit ist noch kein Datum für eine generelle e-Rechnungspflicht in Österreich bekannt. Die deutsche Regelung hat jedoch bereits Auswirkungen auf viele Unternehmen in Österreich.

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Was bedeutet die e-Rechnungspflicht?

Eine elektronische Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format erstellt, übermittelt und empfangen werden, sodass eine elektronische Verarbeitung möglich ist. Formate wie die XRechnung und das ZUGFeRD-Format erfüllen diese Anforderungen. Wichtig: Eine einfache PDF-Rechnung per E-Mail gilt ab 2025 nicht mehr als elektronische Rechnung.

Die Verpflichtung zur e-Rechnung gilt ausschließlich für B2B-Umsätze zwischen Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind. Unternehmer sind verpflichtet, Rechnungen für steuerpflichtige Leistungen innerhalb von sechs Monaten nach der Leistungserbringung zu stellen. Rechnungen zwischen Unternehmen und Endverbrauchern (B2C) sind von der neuen Regelung nicht betroffen.

Zeitplan und Übergangsregelungen

  • Ab 2025: Die e-Rechnungspflicht tritt in Kraft. Unternehmen dürfen jedoch bis Ende 2026 weiterhin Papierrechnungen oder elektronische Rechnungen in nicht-konformen Formaten verwenden, wenn der Rechnungsempfänger zustimmt.
  • Ab 2027: Eine weitere Übergangsregelung gilt für Kleinunternehmen mit einem Vorjahresumsatz von maximal 800.000 Euro. Diese dürfen weiterhin Papierrechnungen nutzen, sofern der Empfänger zustimmt.
  • Ab 2028: Die Anforderungen an elektronische Rechnungen gelten verbindlich ohne Ausnahmen.

Rechnungsempfänger und ihre Pflichten

Unternehmen müssen ab dem 01. Januar 2025 in der Lage sein, elektronische Rechnungen gemäß den neuen Anforderungen zu empfangen und zu verarbeiten. Die Zustimmung des Rechnungsempfängers ist für B2B-Rechnungen nicht mehr erforderlich. Im B2C-Bereich bleibt die Zustimmung des Verbrauchers hingegen weiterhin Voraussetzung.

Auswirkungen für österreichische Unternehmen

Für österreichische Unternehmen entsteht eine Verpflichtung zur e-Rechnung nur dann, wenn sie über eine feste Niederlassung in Deutschland verfügen und in den Rechnungsprozess involviert sind. Dennoch ist damit zu rechnen, dass deutsche Geschäftspartner zunehmend strukturierte elektronische Rechnungen einfordern, um die Vorteile der automatisierten Verarbeitung nutzen zu können.

Vorteile der e-Rechnung

  • Automatisierte Verbuchung: Unternehmen profitieren von einer effizienteren Verarbeitung und geringeren Fehleranfälligkeit.
  • Kostenreduktion: Der Wegfall von Papierprozessen und manuellem Datenabgleich spart Zeit und Ressourcen.
  • Umweltfreundlichkeit: Der digitale Rechnungsprozess reduziert den Papierverbrauch und schont die Umwelt.

Fazit

Die Einführung der elektronischen Rechnungspflicht stellt einen wichtigen Schritt zur Digitalisierung des Rechnungswesens dar. Unternehmen sollten frühzeitig die technischen Voraussetzungen schaffen, um ab 2025 die Anforderungen zu erfüllen. Während die Übergangsregelungen einen zeitlichen Spielraum bieten, ist es ratsam, die neuen Prozesse so bald wie möglich umzusetzen, um wettbewerbsfähig zu bleiben und die Vorteile der e-Rechnung zu nutzen.

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Häufige Fragen und Antworten

Gibt es in Österreich eine e-Rechnungspflicht?

In Österreich gibt es nur bei Leistungen an den Bund oder die öffentliche Verwaltung eine Pflicht zur Ausstellung einer e-Rechnung. Die Einführung der deutschen e-Rechnungspflicht hat jedoch bereits Auswirkungen auf österreichische Betriebe mit Niederlassungen in Deutschland.

Ab wann gilt die e-Rechnungspflicht in Deutschland?

In Deutschland tritt die e-Rechnungspflicht mit 01. Januar 2025 schrittweise in Kraft. Sie wird bis 2028 final eingeführt und gilt ab dann generell und ohne Ausnahmeregelungen.

Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 15.11.2024, 13:49 Uhr