Rund zwei Drittel der Betriebsübergaben finden innerhalb der eigenen Familie statt. Rund ein Drittel der Unternehmen wird entweder an Mitarbeiter, Branchenkollegen oder sonstigen Interessenten weitergegeben.

Gründe für eine Unternehmensübergabe

Allgemein betrachtet gibt es drei Gründe für eine Unternehmensübergabe:

  • Zu 60 Prozent aufgrund des bevorstehenden Pension santritts
  • Zu 30 Prozent aufgrund familiärer oder wirtschaftlicher Gründe
  • Zu 10 Prozent aufgrund ungeplanter Ereignisse

In welcher Form hat die Übergabe stattzufinden?

Hierbei hat man die Wahl zwischen mehreren Formen der Übergabe. Bei der richtigen Form muss für jedes Unternehmen die Übergabe individuell erfolgen. Dabei müssen zahlreiche innerbetriebliche, aber auch persönliche Faktoren berücksichtigt werden. Familienbetriebe werden in den meisten Fällen innerhalb der Familie in Form einer Schenkung übergeben. Die gebräuchlichste Form der Übergabe außerhalb der Familie ist allerdings der Verkauf.

Im Falle einer Pacht hat der Verpächter das Recht, für einen vertraglichen festgeschriebenen Zeitraum das Unternehmen zu verwenden, dafür muss ein Pachtzins entrichtet werden.

Der optimale Zeitpunkt

Für die Betriebsübergabe kommen zahlreiche Faktoren oder Stichtage in Betracht. Bei der Wahl des optimalen Zeitpunkts muss folgendes berücksichtigt werden:

  • Rechtliche Aspekte
  • Pensionsantrittsvoraussetzung
  • Steu Erbe lastung
  • Persönliche Motive
  • Wirtschaftliche Überlegungen
  • Bilanzstichtag
  • Saisonale Umsatzschwankungen

In den meisten Fällen findet die Betriebsübergabe sofort statt, also mit einem fixen Stichtag. In einigen Fällen will der Übergeber allerdings weiterhin am Unternehmen beteiligt sein, damit er oder sie eine gewisse Kontrolle ausüben kann. In solchen Fällen müssen sämtliche damit verbundene Konsequenzen aus steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Sicht berücksichtigt werden.

Anfallende Steuern

Für den verkaufenden Unternehmer kann die Betriebsübergabe eine erhebliche Einkommensteuerbelastung hervorrufen. Im Jahr der Übergabe muss der Unternehmer einerseits seinen Jahresgewinn und seinen Veräußerungsgewinn der Einkommensteuer unterwerfen. Damit die Steuerlast durch die Betriebsübergabe nicht zu erdrückend wird, gibt es für solche Fälle spezielle Steuerbegünstigungen.

Pensionsrecht

Aufgrund der in den letzten Jahren laufend erfolgten Pensionsreformen wird es immer schwieriger, den Überblick über die aktuellste Rechtslage zu bewahren. Der im Einzelfall beste Zeitpunkt und die optimale Form des Pensionsantritts ist nur nach einer persönlichen Beratung herauszufinden.

Wer sollte den Betrieb übernehmen?

Wenn man eine geordnete Betriebsübergabe für den Fall des Ablebens vorbereiten will, sollte präventive Maßnahmen möglichst früh treffen. Klare Abmachungen für den Fall des vorzeitigen Ablebens gewährleisten das Bestehen des Unternehmens, nach den Vorstellungen des Erblassers. Vor allem bei mehreren Erben und komplizierten Verhältnissen ist es ratsam, die letztwillige Anordnung frühzeitig zu treffen.

Weitere Details und Informationen

Bei der Betriebsübergabe ergeben sich meist noch Fragen auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts, des Gewerberechts und des Mietrechts. Die Wirtschaftskammer Österreich bietet vielfältige Informationen und umfangreiche Beratungen zum Thema Betriebsübergabe bzw. Betriebsnachfolge.

Wichtige Schritte bei der Betriebsübergabe:

Eigene Situation abklären

Im ersten Schritt müssen die Suche und Wahl des besten Nachfolgers erfolgen. Dieser Nachfolger muss hierbei innerhalb der Familie, der Mitarbeiter> oder der Branche zu finden sein. Sollte der Nachfolger nicht in diesem Bereich zu finden sein, müssen Vereinbarungen mit weichenden Erben über deren Abfindungen getroffen werden. Bei diesen Vereinbarungen muss die optimale Rechtsform zur Übergabe gewählt werden.

Bei diesen Vereinbarungen müssen folgende betriebswirtschaftlichen Maßnahmen vor der Betriebsübergabe notwendig getroffen werden: Umschulungen, Kostensenkung und offene Informationspolitik.

Im Optimalfall muss von einem Unternehmensberater und Steuerberater das Unternehmen bewertet werden. Der optimale Zeitpunkt der Übergabe ist entweder der Pensionsstichtag oder der Bilanzstichtag.

Auskünfte über den Nachfolger einholen

Folgende Informationen müssen über den Nachfolger des Unternehmens eingeholt werden:

  • Befähigungsnachweis
  • Bereitschaft zur Mithilfe vor dem Übergabezeitpunkt
  • Branchenerfahrung
  • Finanzielle Ausstattung
  • Führungserfahrung
  • Lebenslauf
  • Ruf/Image
  • Unternehmerische Kenntnisse

Details der Betriebsübergabe mit Nachfolger aushandeln

Für eine Betriebsübergabe müssen folgende Details schriftlich vereinbart werden, damit es nicht im späteren Verlauf zu Missverständnissen kommt:

  • Abklären, ob weiterhin gewisse Rechte gewährt werden sollen
  • Betriebliche Mitarbeit sowie Mitbestimmung
  • Fruchtgenussrecht
  • Renten
  • Rückfallklausel
  • Wohnrecht
  • Festlegen, was übergeben und was zurückbehalten wird (z.B. Liegenschaften)
  • Form der Übernahme
  • Kauf
  • Pacht
  • Schenkung
  • Gewährleistungspflichten
  • Preis und Zahlungsmodalitäten (Auswirkungen von Rentenvereinbarungen beachten)
  • Termine und Fälligkeiten
  • Zu übertragenden Vermögenswerte festlegen (inkl. Übergabe-Bilanz)
  • Im Vorhinein die Kosten abklären
  • Anfallende Steuerbelastung (einerseits beim Übernehmer, andererseits beim Übergeber) und Steuerbegünstigungen
  • Kosten für die Beratung
  • Gebühren

Innerhalb der Familie: Erbschaftsleistungen an Geschwister (= weichende Erben)

Beim Übernahmevertrag mit den Nachfolgern müssen keine bestimmten Formen beachtet werden. Allerdings ist es empfehlenswert eine einheitliche Schriftform zu verwenden. Eine Ausnahme besteht allerdings, wenn bei einer Rechnung die Umsatzsteuer erforderlich ist.

Im Falle einer unentgeltlichen Betriebsübertragung muss unter folgenden Kriterien eine Meldung an das Finanzamt erfolgen:

  • Zwischen Zugehörigen ab einer Vermögensgrenze von über 50.000 Euro jährlich.
  • Zwischen Nichtangehörigen ab einer Grenze von mehr als 15.000 Euro innerhalb von fünf Jahren.

Schlussendlich ist es auch besonders wichtig, die eigene Neuausrichtung zu planen. Dabei sollten die zukünftigen Alltagsbeschäftigungen, Interessen, Netzwerke, ehrenamtliche Tätigkeiten, usw. berücksichtigt werden. Des Weiteren sollte man beachten, dass zukünftige Erwerbstätigkeiten Auswirkungen auf die Pensionsansprüche haben.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 15.04.2021, 11:41 Uhr