Der Ablauf und die Vergabe von Staatsaufträgen werden in Österreich immer wieder viel disktuiert. Vor allem Bau- und Infrastrukturprojekte müssen vom Bund öffentlich ausgeschrieben werden. Die größten Profiteure sind Baufirmen, wie die Strabag. Doch wie werden öffentliche Ausschreibungen und Staatsaufträge überhaupt vergeben?

Welche Einrichtungen müssen öffentlich ausschreiben?

Einige Einrichtungen im öffentlichen Recht, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände müssen sich bei der Auftragsvergabe an das formale Vergaberecht halten. Zu den Einrichtungen im öffentlichen Recht gehören auch Wirtschaftskammern und Landeskliniken.

Dieser Ablauf muss exakt eingehalten werden

Der genaue Ablauf muss auf jeden Fall eingehalten werden, damit alle Bürger die gleichen Rechte bekommen. Mit diesem Verfahren kann der Wettbewerb fair und gerecht durchgeführt werden. Die Bieter bekommen die gleichen Rechte zugestanden und können sich zusammen anderen Menschen bewerben. Dieser Wettbewerb kann jedoch nur strengen Regeln und Gesetzen ausgeführt werden.

Wie kann ein offenes Vergabeverfahren ablaufen?

Zuerst wird das Verfahren auf verschiedenen Plattformen öffentlich gemacht. Dann können sich die Menschen erkundigen und bei Bedarf ein Gebot abgeben. Die Bieter können die Angebote entweder online oder schriftlich abgeben. Danach werden alle Angebote gesammelt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Im nächsten Schritt werden die Eignungsnachweise sowie die Eignungsanforderungen genau kontrolliert.

Auch die abgegebenen Angebote werden von den Prüfern möglichst genau angeschaut. Danach wird die Zuschlagsentscheidung bekannt gegeben. Wenn eine bestimmte Frist abgelaufen ist, kann der Zuschlag als gültig anerkannt und vergeben werden. Die Bieter sollten unbedingt auf die genaue Frist achten. Während dieser Frist können verschiedene Gebote abgegeben werden.

Die genauen Abläufe hängen von den Verfahren ab und können jedes Mal stark variieren.

Wann können Leistungen zusammen berechnet werden?

Die Auftraggeber müssen einige Regeln beachten und dürfen dabei auf keinen Fall das BVergG umgehen. auch bei der Wahl der richtigen Berechnungsmethode darf das BVergG nicht umgangen werden. Wenn der geschätzte Auftragswert berechnet wird, dann müssen auch die Leistungen, Optionen und Vertragsverlängerungen mitberechnet werden. Allerdings ist beim Gesamtauftragswert immer der Wert ohne der Umsatzsteuer zu beachten.

Die Auftraggeber müssen besonders aufmerksam sein, wenn sie verschiedene Aufträge zusammenfassen wollen. Außerdem müssen einige Aufträge getrennt voneinander berechnet werden. Je nach Auftragswert kann sich die Summe im Unterschwellen- oder Oberschwellenbereich befinden. Nach diesen Werten richten sich auch die genauen Verfahren, Fristen und sonstigen Vorschriften.

Wenn die Auftraggeber bestimmte Bauaufträge zusammenlegen und berechnen wollen, dann müssen sich auch hier wichtige Regeln beachten. Die Bauaufträge werden im Gesetz als eine Einheit beschrieben. Allerdings gelten sie nur dann als eine Einheit, wenn bestimmte wirtschaftliche und technische Funktionen vorliegen. In diesem Fall können auch die Leistungen der Bauaufträge zusammengerechnet werden. Wenn die Bauaufträge über verschiedene Funktionen und Leistungen verfügen, dann werden sie als getrennte Bauwerke anerkannt. Die getrennten Bauwerke werden eigenständig geplant und sind durchaus selbstständig funktionsfähig.

Lieferaufträge zusammenrechnen

Die Auftraggeber dürfen auch bei den Lieferaufträgen bestimmte Leistungen zusammen berechnen. Allerdings gilt diese Regelung nicht bei allen Lieferaufträgen. Außerdem dürfen die Auftraggeber bei der Berechnung der Auftragswerte auf verschiedene Möglichkeiten zurückgreifen.

Bei der einmaligen Leistung kann der Gesamtwert eines Lieferauftrags ohne die Umsatzsteuer angegeben werden. Das kann zum Beispiel bei der Lieferung von Büromöbeln der Fall sein.

Beim Dauerauftrag weiß der Auftraggeber in der Regel nicht genau, wie er einen Vertrag abschließen wird. Falls es sich um einen unbefristeten Auftrag handelt, dann wird die Gesamtsumme nach dem 48-fachen des leistenden Monatsentgelts berechnet.

Bei einer regelmäßig wiederkehrenden Leistung muss der geschätzte Wert für die nächsten zwölf Monate berechnet werden. Der Auftraggeber geht in diesem Fall davon aus, dass ein Auftrag regelmäßig in Anspruch genommen wird. Deswegen sollte der genaue Schätzwert für die nächsten Monate berechnet werden.

Kann ein Splitting einer Leistung in Anspruch genommen werden?

Wenn der Auftraggeber über gleichartige Lieferaufträge verfügt, dann können sie zum Gesamtauftragswert zusammengefasst werden. Falls die Lieferaufträge jedoch nicht gleichartig ausfallen, dann dürfen nur getrennt vor einander ausgeschrieben werden. In diesem Fall müssen die Lieferaufträge in getrennter Form berechnet werden. Die Auftraggeber müssen auf jeden Fall darauf achten, wenn die Lieferaufträge gleichartig sind und wann nicht. Bei gleichartigen Lieferaufträgen handelt es sich in der Regel um Stoffe, die nach gleichen Herstellungsmethoden produziert wurden. Außerdem müssen diese Stoffe dem gleichen Verwendungszweck dienen.

Dienstleistungsaufträge können in einer Rechnung zusammengefasst werden

Die Auftraggeber dürfen auch die Dienstleistungsaufträge in einer Rechnung zusammenfassen. Allerdings müssen auch in diesem Fall aktuelle Regeln beachtet werden. Der Auftragswert kann mit verschiedenen Methoden berechnet werden. Bei der einmaligen Leistung wird eine ähnliche Berechnungsmethode wie bei den Lieferaufträgen gewählt. In diesem Fall muss der Auftraggeber nur einem den Wert einer Leistung berechnen, wenn diese Leistung nur ein einziges Mal beansprucht wurde. Zur genauen Schätzung gehören auch diverse Kosten, zu denen auch die Präsentationshonorare gehören.

Der Dauerauftrag muss dann in Auftrag gegeben werden, wenn die Verträge mehr als 48 Monate lang in Anspruch genommen werden. Außerdem können auch die unbefristeten Verträge im Dauerauftrag berechnet werden.

Falls eine Leistung in regelmäßigen Abständen in Anspruch genommen wird, dann muss der tatsächliche Gesamtwert des ganzen Jahres berechnet werden. Der Auftraggeber muss in diesem Fall genau abschätzen, welcher Gesamtwert für die anstehenden zwölf Monate herangezogen werden muss. Dann kann dieser Wert schriftlich eingetragen und vermerkt werden.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 15.04.2021, 11:41 Uhr