Das Bundesfinanzgericht besteht aus mehreren Richtern, die in ihrer Ausübung dem österreichischen Gesetz verpflichtet sind und sie dürfen laut Artikel 87 Abs. 1 B-VG (Bundesverfassungsgesetz) in ihrer Unabhängigkeit nicht durch Weisungen beeinflusst oder beeinträchtigt werden.

Sitz des Bundesfinanzgerichts

Das BFG hat seinen Sitz in Wien in der Hinteren Zollamstraße 2b, 1030 Wien und verfügt über Außenstellen in Feldkirch, Graz, Salzburg, Innsbruck, Linz und Klagenfurt.

Kontakt

Leitung

Die Leitung des Bundesfinanzgerichts hat der Präsident bzw. die Präsidentin inne. Sie repräsentiert und vertritt das BFG und seine Entscheidungen nach außen. Aktuelle Präsidentin des BFG ist Frau Dr. Daniela Moser und Vizepräsident ist Dr. Christian Lenneis. Sie haben Verwaltungsaufgaben inne und sind ebenfalls in die Rechtsprechung eingebunden.

Richter

Die Richter am BFG werden auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten unbefristet ernannt. In der Regel werden die Entscheidungen des Gerichts von Einzelrichterinnen und -richtern getroffen. Es steht jedem Antragsteller frei für seine Beschwerde auch einem Gremium bzw. dem Senat für die Entscheidung die Zuständigkeit zu übertragen.

Laienrichter

Die gesetzlichen Berufsvertretungen in Österreich – also Arbeiterkammer oder Wirtschaftskammer – senden Laienrichter an das Bundesfinanzgericht aus, um fachspezifische Sichtweisen in die Rechtsprechung und Entscheidung einzubringen.

Das BFG ist eine untergeordnete Dienststelle des BMF - Bundesministerium für Finanzen in Österreich.

Weitere Informationen zum Thema "Behörden":

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 04.05.2021, 20:20 Uhr