In einem Werkvertrag besteht ein sogenanntes Zielschuldverhältnis. Dies bedeutet, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein Werk schuldet. Umgekehrt muss der Werkbesteller dieses Werk ausreichend vergüten.
Merkmale eines Werkvertrages sind, dass er auf Erfolg ausgerichtet (Erfolgsgarantie) ist. Bei Nichterbringung des Werkes bestehen Gewährleistungsansprüche. Grundsätzlich besteht des Weiteren keine persönliche Arbeitspflicht, sprich der Werkvertragsnehmer kann sich die Arbeitszeit frei einteilen. Werkvertragsnehmer verwenden außerdem eigene Arbeitsmittel für Ihre Arbeit und sind nicht in die Organisation des Werk-Bestellers eingegliedert. Wichtig zu sagen ist, dass keine persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit zu einem Auftraggeber besteht!
Was ist in einem Werkvertrag geregelt?
In einem Werkvertrag ist geregelt, welches Werk zu erbringen ist. Daraufhin ist ein Honorar zu bezahlen. Ein Werkvertrag regelt weiters auch Haftungen, Kosten, Kündigungsklauseln, Nutzungsrechte und Zahlungsmodalitäten.
Üblicherweise werden Leistungen vom Werkvertragsnehmer zuvor erbracht, bevor eine Zahlung erfolgt. Im Internet jedoch ist es üblich auch Teilzahlungen vorzunehmen.
Besonderheiten des Werkvertrags
Besonders im Gegensatz zum Dienstvertrag ist hierbei, dass der Auftragnehmer als selbstständiger Unternehmer auftritt. Dies bedeutet, dass dieser seine Arbeitszeit frei einteilen kann und auch nicht arbeitsrechtlich in Bezug auf seine Arbeitsstunden eingeschränkt ist.
In einem Dienstvertrag sind im Gegensatz dazu festangestellte Dienstnehmer, die daher auch bestimmte Rechte haben. Anfallenden Steuern und Abgaben sind im Werkvertrag vom selbstständigen Unternehmer zu verbuchen und zu bezahlen. Im Gegensatz dazu sind Arbeitszeit und Honorar an keine kollektivvertraglichen Bedingungen geknüpft.
Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
Ein Werkvertragsnehmer muss im Besonderen Einkommensteuer sowie Beträge aus der Sozialversicherung selbstständig abführen. Ein Dienstnehmer hingegen muss sich grundsätzlich nicht um Lohnsteuer, Sozialversicherung und Abgaben für das Finanzamt kümmern. Ein Werkvertrag setzt des Weiteren das Risiko eines Unternehmers voraus – im Krankheitsfall etwa wird nicht weiter Lohn bezahlt, wenn der Werkvertragsnehmer nicht arbeitet.
Weitere Kennzeichen für einen Werkvertrag sind eigene Betriebsmittel, die der Werkvertragsnehmer als selbstständiger Unternehmer anschaffen muss. Die Weisungsungebundenheit und Unabhängigkeit gegenüber dem Werkvertragsgeber ist ebenfalls substanziell für diesen Vertrag. Zudem muss gemäß den finanzrechtlichen Vorschriften einer Selbstständigkeit auch die Einnahmen- und Ausgabenrechnung erbracht werden. Es gilt überdies die siebenjährige Aufbewahrungspflicht der Belege.
Unterschiede zwischen Werkvertrag und Kaufvertrag
Bei einem Kaufvertrag wird ein Vertrag über den Kauf bzw. Verkauf einer oder mehrerer Sachen abgeschlossen. Dies ist in der Regel aber nur ein Produkt und keine Dienstleistung. Im Werkvertrag wird nur die Erstellung des Werkes, also die Erbringung der Dienstleistung, vertraglich geregelt, nicht jedoch im Gegensatz zur allgemein verbreiteten Meinung ein Produkt selbst.
Scheinselbstständigkeit in Österreich
Unter Scheinselbstständigkeit versteht man, wenn Werkvertragsnehmer und -geber willentlich scheinbar einen Werkvertrag eingehen, der jedoch mindestens ein Merkmal des Dienstvertrages beinhaltet. Scheinselbstständigkeit ist zum Teil üblich in Österreich, insbesondere in der Kreativwirtschaft. Jedoch ist Scheinselbstständigkeit per Gesetz strafbar und wird auch finanzpolizeilich investigiert.
Dies kann zum Beispiel ein Dauerschuldverhältnis sein, sprich dauerhafte Leistungserbringung für einen Arbeitgeber. Auch die für einen Dienst-, aber nicht für einen Werkvertrag kennzeichnende Weisungsgebundenheit wird etwa illegal in Kauf genommen. Sobald der Werkvertragsnehmer einen Vorsitzenden hat und seine Aufträge regelmäßig von einer spezifischen Firma bezieht, gilt er als scheinselbstständig.
Gleichbleibende Entlohnung
Ein weiterer Punkt, der für Scheinselbstständigkeit spricht, ist die monatliche gleichbleibende Entlohnung. Eine regelmäßige, von derselben Firma oder Person stammenden Entlohnung darf nicht im Werkvertrag vorkommen. Scheinselbstständigkeit wird vor allem zum Umgehen von Steuern und Abgaben eingegangen.
Unternehmerrisiko
Kennzeichnend für die Selbstständigkeit und damit für einen Werkvertrag ist das Unternehmerrisiko. Damit einhergehend sind etwa mögliche Chancen auf Gewinne, aber auch Gefahren in Bezug auf Verluste. Dieses unternehmerische Risiko und die auch einhergehenden Opportunitätskosten sollten üblicherweise durch ein höheres Honorar entsprechend vergütet werden. Sind die Opportunitätskosten und das unternehmerische Risiko nicht ausreichend gedeckt, so muss die Frage der Sinnhaftigkeit der unternehmerischen Tätigkeit gestellt werden.
Durch die Erbringung eines Werkes bestehen jedoch trotz der Unabhängigkeit auch Gewährleistungsansprüche, die geltend gemacht werden können, etwa wenn das Werk in unzureichender Qualität oder nicht zum genannten Zeitpunkt fertiggestellt wurde.
Kleinunternehmer im Werkvertrag
Unternehmer müssen grundsätzlich eine Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Als Kleinunternehmer kann diese Regelung jedoch unterbleiben. Dies ist der Fall, wenn der Jahresumsatz 12.000€ nicht überschreitet, der Jahresgewinn 11.000 Euro nicht übersteigt und zusätzliche Einnahmen auf Werkvertragsbasis nicht höher sind als 730€ sind.
Versicherungspflicht als Werkvertragsnehmer
Unabhängig vom Gewinn und Umsatz und der Kleinunternehmerregelung muss jeder Selbstständige bei der Sozialversicherungsanstalt für Gewerbliche Wirtschaft (SVA) gemeldet werden. Unter 5256,60 Euro müssen Selbständige keine Beiträge zahlen, können sich aber freiwillig selbst versichern lassen.
Ab einem Gewinn von 5356,60€ sind selbstständige Unternehmer verpflichtet, die Einkünfte der SVA zu melden und die selbstverständlich auch die SVA-Abgaben zu bezahlen. Im Falle, dass auf eine Meldung und Zahlung vergessen wurde, können mitunter sehr hohe Strafzahlungen und Nachzahlungen auf den Unternehmer zukommen, unabhängig vom Schuldverhalten.
Grundsätzlich lassen sich durch die Einnahmen- und Ausgabenrechnung jegliche Aufwendungen geltend machen. Von der Telefonrechnung bis zu Fahrtkosten oder benötigtem Material zur Erbringung eines Werkes wirken alle Aufwendungen gewinnmindernd und sind deshalb aufzuzeichnen. Als Fahrtkosten können etwa Fahrscheine, Wochen-, Monats- oder Jahreskarten und tatsächliche Kfz-Kosten sowie amtliches Kilometergeld in die Einkommens- und Abgabenrechnung eingetragen werden.
Höhe der Sozialversicherungsbeiträge
Grundsätzlich betragen die Kosten für die Pensions- und Krankenversicherung für Unternehmer 26,15 Prozent des steuerlichen Gewinns. 1,53 Prozent werden davon noch für die Selbstständigenvorsorge verwendet und 9,60€ zahlen Selbstständige für die Unfallversicherung.
Weiters ist zu empfehlen, ein Unternehmerkonto zu führen, um so den Überblick zu behalten. Die Spesen eines betrieblich genutzten Kontos können außerdem ebenfalls gewinnmindernd abgesetzt werden.
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