Im Rahmen des Anti-Teuerungspakets gegen die Rekord- Inflation und Preissteigerungen wurde auch eine neue Teuerungsprämie für ArbeitnehmerInnen eingeführt. Diese ermöglicht es ArbeitgeberInnen eine „Prämie“ von bis zu 3.000 Euro je Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer auszubezahlen. Dieser Betrag gilt als steuerfrei und es müssen auch keine Sozialversicherungsbeiträge dafür entrichtet werden. Dabei kann die Zahlung auch an geringfügig Beschäftigte und Teilzeit-MitarbeiterInnen ausgezahlt werden.

Information

Verlängerung 2024

Für 2024 gilt die Teuerungsprämie für MitarbeiterInnen weiterhin steuer- und abgabenfrei in Höhe von maximal 3.000 Euro, jedoch kann sie nicht mehr freiwillig durch den Arbeitgeber ausgezahlt werden. Sie muss an lohngestaltende Maßnahmen gebunden werden. Das bedeutet, dass sie im Rahmen des Kollektivvertrags geregelt bzw. darin festgeschrieben sein muss.

Hintergrund ist, dass sie somit Teil der Kollektivvertragsverhandlungen für 2024 und per Einmalzahlung als Ausgleich für geringere Lohnabschlüsse - also unter der Inflationsrate - dienen kann. Die Freiwilligkeit zur Auszahlung gilt damit nur in den Jahren 2022 und 2023.

Voraussetzungen 2023

Dabei muss es sich um Zahlungen handeln, die bisher vom Dienstgeber üblicherweise nicht geleistet wurden. Diese Voraussetzungen dafür finden sich im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (§ 49 Abs. 3 Z 30 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz und § 124b Z 408 lit. a EStG 1988). Belohnungen oder Prämien aufgrund von Leistungsvereinbarungen, die auch bisher entrichtet wurden, sind demnach nicht steuer- und sv-beitragsfrei.

Sofern es in den Jahren 2022 oder 2023 zu einer Gewinnbeteiligung (gemäß § 3 Abs. 1 Z 35 EStG 1988) der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers kommt, darf dieser Betrag bei zeitgleicher Gewährung einer Teuerungsprämie die Höhe von 3.000 Euro nicht übersteigen, um als steuerfrei und beitragsfrei zu gelten. Sollte der Gesamtbetrag höher ausfallen, gilt dieser Betrag nicht als steuer- und beitragsfrei und muss je nach Höhe der Tarifstufe der Einkommensteuer versteuert werden.

Die Prämie muss über die Lohnverrechnung ausbezahlt werden, da diese auch auf dem Lohnkonto und L 16 aufscheinen muss.

Höhe der Teuerungsprämie

Die Höhe der Teuerungsprämie für MitarbeiterInnen liegt bei maximal 3.000 Euro pro Jahr. Der Betrag kann im Kalenderjahr 2022 und 2023 als freiwillige Maßnahme gegen die Teuerung ausgezahlt werden und soll ArbeitnehmerInnen finanziell entlasten.

Dabei gliedert sich die Höhe der Prämie in folgende Beträge:

  • Teuerungsprämie bis zu 2.000,00 Euro pro Jahr
  • zusätzlich bis zu 1.000,00 Euro pro Jahr, sofern die Auszahlung auf Basis einer „lohngestaltenden Vorschrift“ gemäß § 68 Abs. 5 Z 1 bis 7 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) erfolgt.

In Summe ergibt das einen maximalen Betrag von 3.000 Euro.

Information

Um seitens Personalverrechnung nicht in Konflikt mit anderen Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) zu kommen, wird geraten, die Teuerungsprämie – sofern möglich - in einem anderen Monat zu überweisen.

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Häufige Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Teuerungsprämie?

Die Teuerungsprämie beträgt maximal 3.000 Euro pro Jahr. Dabei unterliegen die ersten 2.000 Euro in den Jahren 2022 und 2023 keinen und die letzten 1.000 Euro einer lohngestaltenden Vorschrift gemäß Einkommensteuergesetz.

Wie wird die Teuerungsprämie 2023 ausbezahlt?

In den Jahren 2022 und 2023 gilt die Teuerungsprämie als freiwillige Einmalzahlung durch den Arbeitgeber. Sie kann vom Arbeitnehmer also nicht eingefordert werden und es besteht kein Rechtsanspruch.

Wie wird die Teuerungsprämie 2024 ausbezahlt?

Die Teuerungsprämie kann auch 2024 in Höhe von bis zu 3.000 Euro beitrags- und steuerfrei an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgezahlt werden. Dabei entfällt jedoch die Freiwilligkeit. Sie muss im Kollektivvertrag verankert sein und zur Gänze an lohngestaltende Maßnahmen werden.

Aktuelle Nachrichten:

Schlagzeilen und News:

Bis zu 3.000 Euro - Arbeitnehmer-Bonus nur noch bis Jahresende möglich

Hunderttausende Arbeitnehmer können heuer noch von einem Bonus profitieren. Er gilt als steuer- und abgabenfrei und kann bis zu 3.000 Euro betragen. In welchen Branchen das noch möglich ist, findet man hier auf Finanz.at.

Teuerungsbonus bis 3.000 Euro: Viele Arbeitnehmer können ihn noch bekommen

Viele Arbeitnehmer können heuer auch noch von einer Teuerungsprämie profitieren. Diese gilt als steuer- und abgabenfrei. Sie beträgt maximal 3.000 Euro. In welchen Branchen es jetzt noch Teuerungsboni und Mitarbeiterprämien gibt und weitere Details dazu findet man hier auf Finanz.at.

Bis zu 1.500 Euro: Diese Teuerungsboni für Arbeitnehmer kommen noch

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten auch 2024 noch eine steuer- und abgabenfreie Teuerungsprämie zusätzlich zum Gehalt ausgezahlt. Ab jetzt startet etwa die Auszahlung der monatlichen Prämie von 200 Euro für viele Post-Angestellte. Wer heuer noch davon profitiert, findet man hier auf Finanz.at.

Bis zu 1.500 Euro - Neue Teuerungsboni für diese Arbeitnehmer

Viele Angestellte erhalten auch heuer wieder eine steuer- und abgabenfreie Teuerungsprämie zusätzlich zum Gehalt ausgezahlt. Im Juli startet etwa die Auszahlung der monatlichen Prämie von 200 Euro für MitarbeiterInnen der Post. Wer heuer noch davon profitiert, findet man hier auf Finanz.at.

1.200 Euro extra: Steuerfreier Bonus für diese Arbeitnehmer fix

Nach zähen Verhandlungen wurde für rund 27.000 Beschäftigte eine Einigung über die Gehaltserhöhung für das kommende Jahr getroffen. Ab Juli erhalten sie ebenfalls eine 200 Euro Prämie steuerfrei überwiesen - in Summe 1.200 Euro im heurigen Jahr. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

Tausende Euro extra: Diese steuerfreien Zuschüsse gibt es 2024

Auch im heurigen Jahr gibt es wieder die Möglichkeit einer Auszahlung von Prämien bis zu 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei. Die Voraussetzungen haben sich jedoch geändert. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at erklärt.

1.500 Euro - Diese Arbeitnehmer erhalten Teuerungsprämie auch 2024

Die freiwillige Teuerungsprämie ist mit Ende des vergangenen Jahres ausgelaufen. Sie gilt als steuer- und abgabenfrei. Die neue Regelung für das heurige Jahr sieht vor, dass ihre Auszahlung nur noch möglich ist, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Rund 13.000 Angestellte können daher auch 2024 mit mindestens 1.500 Euro extra rechnen. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

Neuer Plan: Diese Bonuszahlung soll Gehaltserhöhung ersetzen

Die Verhandlungen um die Kollektivverträge und Gehaltserhöhungen ab 2024 laufen bereits auf Hochtouren. Eine Abgeltung der vollen Inflation fordern die Gewerkschaften, Einmalzahlungen die Arbeitgeber. Nun soll eine steuerfreie Bonuszahlung von 3.000 Euro aushelfen. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

Bis 3.000 Euro steuerfrei: Prämie endet, Familienzuschuss wird erhöht

Noch bis Jahresende können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern als finanzielle Entlastung steuerfreie Prämien auszahlen. Insgesamt sind noch bis zu 3.000 Euro möglich. Zudem werden andere Zuschüsse ab kommendem Jahr deutlich erhöht. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at.

Nur noch heuer: 3.000 Euro steuerfrei für Arbeitnehmer

Nur noch bis Jahresende können Arbeitnehmer in Österreich vom größten Geld-Bonus gegen die Teuerung profitieren. Dieser beträgt bis zu 3.000 Euro und gilt als steuer- und abgabenfrei. Alle Details zu den Voraussetzungen und der Auszahlung findet man hier auf Finanz.at.

Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 15.12.2023, 12:19 Uhr