Bei einem Sabbatical handelt es sich um ein Arbeitsmodell, bei dem der Arbeitnehmer die Möglichkeit besitzt, für eine längere Zeit aus seinem Job auszusteigen. Der Zeitraum ist meist zwischen 3 und 12 Monaten. Nach Ablauf der Pause kehrt der Arbeitnehmer wieder normal in seinen Berufsalltag zurück.

Ein Rechtsanspruch für ein Sabbatical besteht in Österreich nur für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, sofern keine dienstlichen Gründe dagegensprechen. Zudem muss bereits eine bestimmte Zeit im öffentlichen Dienst gearbeitet worden sein.

In der Privatwirtschaft unterliegt das Sabbatical einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es besteht kein Rechtsanspruch.

Welche Gründe gibt es für ein Sabbatical?

Die Gründe für eine längere Abwesenheit oder Auszeit in einem Unternehmen können vielseitig sein. Der häufigste Aspekt ist oft die berufliche Weiterbildung (Bildungskarenz). Arbeitnehmer suchen nach Möglichkeiten, um in ihren Beruf weiterzukommen. Beispielsweise bilden sich manche zum Handwerksmeister weiter oder wollen promovieren. Das Erlernen einer neuen Sprache kann helfen, um besser mit anderen Kunden zu kommunizieren.

Nicht selten ist ein Studium oder eine sonstige Ausbildung. Demnach können Sabbaticals auch als Bildungskarenz in Anspruch genommen werden. Neben den beruflichen Gründen gibt es noch die persönlichen Gründe. Sobald genügend Geld eingespart wurde, denken die meisten über einen Hausbau nach. Arbeiten und gleichzeitig ein Haus bauen ist kaum möglich. Unter anderem wollen frisch gewordene Eltern ihre Elternzeit verlängern, damit sie mehr Zeit mit ihrem Kind verbringen können. Auch die Pflege eines Angehörigen könnte ein Grund für ein Sabbatical sein.

Heutzutage steigen die Ansprüche der Unternehmen immer weiter nach oben. Stress, Druck und viel Arbeit können zu einem Burnout führen. Dafür benötigt man ausreichend Zeit zur Erholung. Ein Sabbatical kann auch für die eigene Besinnung genutzt werden.

Sabbatical-Modelle in Österreich

Zwar kann der Arbeitnehmer seine Abwesenheit individuell gestalten, dennoch gibt es in Österreich zwei Modelle, welche sich durchgesetzt haben. Dabei handelt es sich um die Ansparvariante und die zeitlich festgelegte Reduktion des Entgelts. Bei der ersten Variante hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, auch während seiner Abwesenheit das gleiche Gehalt zu beziehen. Dabei werden im Vorfeld Überstunden gesammelt, die beim Sabbatical eingelöst werden.

Es eignet sich vor allem für Mitarbeiter, welche eine kürzere Freizeit benötigen. Jedoch sollte die zusätzliche Arbeitsleistung nicht unterschätzt werden. Eine Ansammlung von Überstunden eignet sich nicht für jeden Typ. Ein Blick in den bestehenden Arbeitsvertrag schafft eine bessere Übersicht.

Alternativ kann der Arbeitnehmer sich für weniger Gehalt entscheiden. Für einen festgelegten Zeitraum bekommt er weniger Geld, welches in der Freizeitphase ausgezahlt wird. Dieses Modell eignet sich insbesondere für längere Abwesenheit.

Wer ist berechtigt ein Sabbatical zu nehmen?

In Österreich gibt es in der Privatwirtschaft keine feste Regel bzw. keinen Rechtsanspruch auf ein Sabbatical. Die Entscheidung hängt viel mehr zwischen der Einigung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen. Zudem sollte Gleichbehandlung immer an erster Stelle stehen. Weiterhin besitzen die Arbeitgeber das Recht, die Personengruppen einzugrenzen. Generell gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Sabbatjahr in Österreich. Letztendlich hängt es vom Geschick des Arbeitnehmers ab, den Wunsch an seinen Chef weiterzugeben.

Vor- und Nachteile - Was ist zu beachten?

Bei einem Sabbatical sind sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer einige organisatorische Punkte zu klären. Bei einem Missverständnis kann es schnell zu Problemen kommen. Am besten wird das Sabbatical schriftlich auf ein Blatt Papier festgehalten. Dort sind alle Abmachungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber niedergeschrieben. Folgende Punkte sollten unbedingt vor dem Sabbatical geklärt werden:

  • wer übernimmt die Vertretung während der Abwesenheit?
  • Ablauf und Zeitpunkt des Sabbaticals
  • Urlaubsanspruch bei Abwesenheit
  • was ist in der Freizeitphase erlaubt und was nicht?
  • Nutzung von Firmeneigentum wie beispielsweise Auto oder Handy
  • weitere Infos zum gewählten Sabbatical Modell
  • und vieles mehr

Die Aspekte können sich je nach Unternehmen und Mitarbeiter unterscheiden. Jeder hat seine eigenen Bedürfnisse und Wünsche.

Gibt es einen Rechtsanspruch auf einem Sabbatical?

Wie bereits erwähnt handelt es sich bei einem Sabbatical um keine gesetzliche Regelung. Es ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber kann diesen Wunsch jederzeit ablehnen, sofern die betrieblichen Ergebnisse nicht erreicht werden. Eine schriftliche Vereinbarung ist ebenfalls keine Pflicht. Grundsätzlich besteht der öffentliche Dienst in Österreich die Möglichkeit zu einem Sabbatical. Wer in Österreich im öffentlichen Dienst angestellt ist, kann sich nach Rahmenbedingungen erkundigen.

Gibt es rechtliche Voraussetzungen zu beachten?

Die Vereinbarung des Sabbaticals lässt sich frei gestalten. Nichtsdestotrotz müssen die Bestimmungen des Arbeitsrechts eingehalten werden. Unter anderem darf die Höchststundenzahl nicht überschritten werden. Ebenfalls darf die Zahlung von Versicherungsbeiträgen nicht gestoppt werden.

Wissenswertes

Ein Sabbatical in Österreich eignet sich für Mitarbeiter, welche eine längere Pause benötigen. Die Gründe können berufliche oder auch private Wurzeln haben. Manche holen ihr Studium nach und andere versuchen die Freizeit als Erholung zu nutzen. Grundsätzlich besteht kein Recht auf einem Sabbatical. Die Entscheidung hängt vom Arbeitgeber ab. Die Punkte sollten schriftlich festgehalten werden. Darunter zählen unter anderem die Vertretung und die Dauer der Abwesenheit.

Im Prinzip kann jeder an einem Sabbatical teilnehmen, sofern es der Arbeitgeber erlaubt. In manchen Betrieben werden bestimmte Personengruppen davon ausgeschlossen. Insgesamt konnten sich zwei Modelle durchsetzen. Im Großen und Ganzen eignet sich die längere Freizeitphase für jeden, der etwas Wichtiges zu Erledigen oder Nachzuholen hat.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 06.12.2024, 11:48 Uhr