Alle Informationen zur Höhe, zum Anspruch, dem Antrag und weiteren wichtigen Fragen und Kriterien dazu finden Sie hier online.
Alle Auszahlungstermine zur Mindestsicherung (Sozialhilfe) finden Sie hier.
Anspruch auf Mindestsicherung (Sozialhilfe)
Ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht durch die Erfüllung folgender Kriterien:
- Das Einkommen liegt unterhalb des Standards der „Bedarfsorientierten Mindestsicherung“.
- Der Bedarf wird durch eigene finanzielle Mittel abgedeckt.
- Bereitschaft zur Arbeit bzw. zum Einsatz als Arbeitskraft muss gegeben sein.
- Hauptwohnsitz oder dauerhafter Aufenthalt in Österreich.
Ausnahmen
Unter folgenden Kriterien müssen Personen, die Mindestsicherung beziehen, nicht arbeitswillig bzw. arbeitsbereit sein:
- Die Person hat das Regelpensionsalter erreicht.
- Die Person leistet eine Betreuungsleistung (Pflege) für Angehörige, die Pflegegeld mindestens der Pflegestufe 3 beziehen.
- Die Person betreut Kinder, die das 3. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, und ist keine andere Möglichkeit zur Betreuung gegeben.
- Die Person leistet eine Begleitung schwerstkranker Kinder bzw. Sterbebegleitung.
- Die Person hat bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres eine Schul- oder Erwerbsausbildung (kein Studium ) begonnen, die noch nicht beendet wurde.
Höhe der Mindestsicherung (Sozialhilfe)
Wie hoch ist die Mindestsicherung in Österreich? Die sogenannte bedarfsorientierte Mindestsicherung setzt sich in Österreich aus zwei Teilen zusammen: Dem Grundbetrag und dem Wohnkostenanteil. Das ergibt einen Betrag der Mindestsicherung in Höhe von insgesamt 1.217,96 Euro pro Monat ab 2024 (1.110,26 Euro in 2023).
Der Anspruch und die Höhe der Mindestsicherungsbezüge werden durch Einkommen, Unterhaltszahlung oder Arbeitslosengeld beispielsweise reduziert.
Lebensgemeinschaft
Für Alleinlebende und Alleinerziehende beträgt die Höhe der Sozialhilfe im Jahr 2023 maximal rund 1.054 Euro. Für Paare wurde ein Maximalbetrag von rund 1.475 Euro festgelegt.
Personen, die in einer Lebensgemeinschaft leben, erhalten zweimal 70% des Betrag pro Monat. Somit erhalten diese Mindestsicherungsbezieher einen monatlichen Betrag in Höhe von 1.618 Euro in 2024 (1.475 Euro für 2023). Alleinstehende Sozialhilfebezieher erhalten 100% des Betrags: 1.156 Euro in 2024 (1.054 Euro in 2023).
Kinder
Durch die Aufhebung der im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz festgelegten degressiv gestaffelten Höchstsätze für minderjährige Kinder im Jahr 2019 können seither die Bundesländer ihre Leistungshöhen für Kinder frei definieren.
Je nach Anzahl der Kinder können für Alleinerziehende die Höhe der Zuschläge von rund 126 Euro (1. Kind) bis rund 32 Euro (ab dem 4. Kind) pro Monat und Kind (in 2023) festgesetzt werden.
Personen mit Behinderung bzw. Pflegegeld
Personen mit Behinderung oder Bezieher von Pflegegeld, die Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe beziehen, sollen zukünftig einen Zuschlag von 190 Euro monatlich erhalten.
Wohnkostenanteil
Wichtig: Der Wohnkostenanteil, sowie weitere Bezüge und Leistungen können sich je Bundesland in Österreich unterscheiden bzw. entsprechend höher ausfallen.
Da sich die Höhe der Leistungen soll ab 2019 nicht mehr je Bundesland unterschiedlich, sondern österreichweit einheitlich sein.
Zuwanderer
Zuwanderer mit schlechten Deutschkenntnissen, die Sozialhilfe beziehen, erhalten ab 2019 nur noch 65% der regulären Geldleistung. Das sind ab 2019 575 Euro. Die Differenz zur vollen Höhe der Mindestsicherung wird in Sachleistungen umgewandelt. Diese werden als sogenannter Arbeitsqualifizierungsbonus für Vermittelbarkeit bezeichnet, um etwa Sprachkurse zu gewährleisten.
Diese Zuwanderer müssen zuerst ihre Sprachkenntnisse nachweisen.
Mindestsicherung zurückzahlen: ja oder nein?
Schafft ein Mindestsicherungsbezieher den Wiedereinstieg in das Berufsleben, so muss die bezogene Höhe der Mindestsicherung nicht zurückgezahlt werden.
Krankenversicherung
Trotz des Bezuges einer Mindestsicherung ist man in Österreich krankenversichert und erhält demnach eine E-Card. Damit sind diese Personen von der Rezeptgebühr befreit.
Mindestsicherung trotz Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe
Eine ergänzende Mindestsicherung kann bezogen werden, wenn der Anspruch auf Notstandshilfe oder Arbeitslosengeld niedriger ist, als die Mindeststandards der sog. bedarfsorientierten Mindestsicherung, sofern kein relevantes Vermögen vorhanden ist. Man erhält in diesem Fall also zusätzlich als Ausgleich eine Mindestsicherungsleistung.
Antrag auf Mindestsicherung stellen
Je Bundesland kann der Anspruch auf diese Leistungen bei der Gemeinde, dem Magistrat oder der Bezirkshauptmannschaft gestellt werden. Zudem ist es möglich die Mindestsicherung beim Arbeitsmarktservice (AMS) in einer Geschäftsstelle direkt zu beantragen.
Bedarfsorientierte Mindestsicherung je Bundesland
Die Mindestsicherung wird je Bundesland unterschiedlich geregelt.
Salzburg
Link: http://www.mindestsicherung-salzburg.at/home.html
Wien
Link: https://www.wien.gv.at/gesundheit/leistungen/mindestsicherung/
Tirol
Link: http://www.mindestsicherungtirol.at/
Burgenland
Link: https://www.burgenland.at/themen/soziales/mindestsicherung/anspruch/
Kärnten
Link: https://www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen/GS-L67
Steiermark
Link: https://www.verwaltung.steiermark.at/
Niederösterreich
Link: www.noe.gv.at
Oberösterreich
Link: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/13846.htm
Vorarlberg
Link: http://www.mindestsicherungvorarlberg.at/
Für Anträge oder genauere Informationen zur bedarfsorientierten Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe wenden Sie sich direkt an das zuständige Magistrat oder die Bezirkshauptmannschaft.
VfGH hebt Sozialhilfe 2020 auf
In einer Entscheidung am 17. Dezember 2019 hob der VfGH Teile der Sozialhilfe-Reform auf. (Bericht des Verfassungsgerichtshofs)
Weitere Informationen zum Thema "Arbeitslos":
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Häufige Fragen und Antworten
Wie hoch ist die Sozialhilfe in Österreich?
Die Höhe der Sozialhilfe setzt sich in Österreich aus dem Grundbetrag und dem Wohnkostenanteil zusammen. Insgesamt liegt die Höhe bei 885,47 Euro.
Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe?
Anspruch auf die bedarfsorientierte Mindestsicheurng haben allen Personen, die arbeitswillig und wohnhaft in Österreich sind, sofern das Einkommen unterhalb des Standards der Sozialhilfe liegt.
Aktuelle Nachrichten:
Schlagzeilen und News:
Neue Entlastungen: Erhöhte Wohn- & Mietbeihilfen ab jetzt möglich
Die neuen Beihilfen und erhöhten Unterstützungen sind seit März in Wien beantragbar. Konkret können Menschen mit geringem Einkommen zusätzliche Hilfen gegen die hohen Wohnkosten erhalten. Manche Haushalte bekommen dadurch hunderte Euro mehr pro Monat. Alle Details findet man jetzt auf Finanz.at.
Ab März: Neue Entlastung für Wohnkosten und höhere Beihilfen
Neue Entlastungenmaßnahmen gegen die Teuerung gibt es bereits in vielen Bundesländern. Menschen mit geringem Einkommen sollen ab März nun zusätzlich gegen die hohen Wohnkosten entlastet werden. Dazu wird die Wohnbeihilfe um 150 Prozent erhöht, manche Haushalte bekommen hunderte Euro mehr pro Monat. Alle Details findet man jetzt auf Finanz.at.
Plus 150 Prozent: Erhöhte Beihilfen und Entlastungen kommen im März
Neue Entlastungenmaßnahmen gegen die Teuerung gibt es bereits in vielen Bundesländern. Nun präsentiert auch Wien neue Beihilfen und erhöhte Unterstützungen, um geringe Einkommensbezieher gegen die hohe Inflation zu entlasten. Wie Wohnbeihilfe steigt um 150 Prozent, manche Haushalte bekommen hunderte Euro mehr pro Monat. Alle Details findet man jetzt auf Finanz.at.
Neuer 60-Euro-Zuschuss könnte sich erneut verzögern
Hundertausende Menschen in Österreich warten bereits seit Juli auf die Auszahlung des neuen 60-Euro-Zuschuss. Laut Sozialministerium ist eine Überweisung frühestens ab Ende September realistisch. Nun könnte sie sich neuerlich verzögern. Alle Infos dazu findet man hier auf Finanz.at.
Neuer 60-Euro-Zuschuss kommt frühestens ab September
Viel versprochen, bislang nichts gehalten: Der für Juli angekündigte 60-Euro-Zuschuss lässt noch immer auf sich warten. Die Auszahlung soll erst ab September starten. Hunderttausende Menschen warten seit Wochen auf ihr Geld. Alle Details zur Auszahlung findet man hier auf Finanz.at.
Nach Verzögerung: Neuer Zuschuss wird bald ausbezahlt
Der neue Zuschuss von 60 Euro monatlich pro SozialhilfebezieherIn bzw. pro Kind - in Summe bis zu 1.080 Euro - sollte bereits im Juli ausbezahlt werden. Nach längerer Wartezeit dürfte diese in den nächsten Tagen nun endlich erfolgen. Wer welchen Betrag ausbezahlt bekommt und welche Ressorts zuständig sind, erfährt man hier auf Finanz.at.
Kritik an Entlastungen: 60-Euro-Zuschuss wird eingeschränkt
Bricht die Bundesregierung ihr eigenes Versprechen schon nach wenigen Tagen? Die Regierung kündigte vergangene Woche ein "großes" Entlastungspaket für Familien mit niedrigem Einkommen als Schutz vor Kinderarmut an. Doch nun wurden die angekündigten Voraussetzungen für die neuen Zuschüsse stark eingeschränkt. Damit haben viele Personen, die dieses Geld dringend benötigen würden, doch keinen Anspruch auf den 60-Euro-Zuschuss pro Monat. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.
Mindestsicherung erhöht - Kinderbonus wird 2021 erneut ausgezahlt
Ab 2021 wird die Mindestsicherung um insgesamt 3,5 Prozent erhöht. Sie steigt damit von 917,35 Euro auf 949,46 Euro monatlich. Zusätzlich erhalten alle Empfänger von Sozialhilfe pro Kind auch 2021 einmalig 100 Euro als Kinderbonus.