Wer in Österreich seinen Job kündigen möchte, muss sich im schlimmsten Fall an gewisse Fristen halten. Dieser tritt immer dann ein, wenn der Arbeitgeber nicht dazu bereit ist, eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses einzugehen. Meist hängt dies damit zusammen, dass bei einer einvernehmlichen Kündigung ein sofortiger Anspruch auf Abfertigung besteht. Im Falle der Selbstkündigung erlischt dieses Recht und der Arbeitnehmer kann sich sein Guthaben bei der Mitarbeitervorsorgekasse nicht ausbezahlen lassen.
Bei Selbstkündigung
Wichtig ist bei einer Selbstkündigung, dass die gesetzlichen Kündigungsfristen unbedingt eingehalten werden. Andernfalls hat der Arbeitgeber das Recht zu einer fristlosen Entlassung und dies wirkt sich negativ auf das darauffolgende Arbeitslosengeld aus. Wäre dies die Gegebenheit, ist der nun arbeitslose Arbeitnehmer sechs Wochen lang gesperrt. Er erhält keine Bezüge in diesem Zeitraum ausbezahlt, nach dieser Sperrfrist allerdings schon.
Ein weiterer wichtiger Punkt sind die aliquoten Sonderzahlungen. Bei einer Selbstkündigung erlischt auch auf jenes Geld ein Anspruch. Der Arbeitgeber ist dann lediglich dazu verpflichtet, das Gehalt für die letzte Zeit bis hin zum Kündigungstermin auszuzahlen. Die einzige Ausnahme stellt eine Übereinkunft dar, durch welche der Arbeitnehmer unbezahlt beurlaubt wird und in der Zeit nicht mehr im Unternehmen erscheint.
Achtung! Solche Gegebenheiten, wie die Beurlaubung, müssen im beiderseitigen Einvernehmen geklärt werden. Bleibt der Arbeitnehmer ungerechtfertigt von der Arbeit fern, hat der Arbeitgeber ein Recht auf fristlose Kündigung.
Weitere Informationen zur Kündigung für Arbeitnehmer und eine Kündigungsschreiben-Vorlage finden Sie hier!
Bis wann hat die fristgerechte Kündigung einzulangen?
Wird die Kündigung eingereicht, so hängt es davon ab, welche Vereinbarung durch den Dienstvertrag getroffen worden ist. In der Regel wird hierin festgehalten, dass eine Kündigung zum Monatsletzten erfolgen muss. Bei jenen Angaben ist es zwar möglich, die Kündigung früher einzureichen, allerdings beginnt die Frist erst mit dem Monatsletzten zu laufen.
Während man früher oft einen eingeschriebenen Brief an den Arbeitgeber gesendet hat, reicht heute ein formloses Schreiben, das von beiden Parteien unterzeichnet wird.
Kündigungsfristen für Angestellte und Arbeiter
Je nachdem, wie lange das Arbeitsverhältnis aufrecht gewesen ist, bestehen unterschiedliche Kündigungsfristen:
- Bis zu 2 Dienstjahre = 6 Wochen Kündigungsfrist
- Ab 3 Dienstjahren = 2 Monate Kündigungsfrist
- Ab 6 Dienstjahren = 3 Monate Kündigungsfrist
- Ab 16 Dienstjahren = 4 Monate Kündigungsfrist
- Ab 26 Dienstjahren = 5 Monate Kündigungsfrist
Hin und wieder kommt es vor, dass in einem Dienstvertrag eine pauschale Kündigungsfrist von drei Monaten angegeben ist. Dies soll unabhängig von der Dauer der Tätigkeit innerhalb des Unternehmens sein, greift aber nicht auf geltendem Gesetz. Der Arbeitgeber ist daher nicht berechtigt, die Kündigungsfristen von abweichenden Vorschriften vorzugeben. Sollte es hier zu Problemen kommen, empfiehlt sich ein Gang zur Arbeiterkammer.
Die Zeit bis zum letzten Arbeitstag
Während der Zeit zur endgültigen Kündigung werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer oft verschiedene Übereinkünfte getroffen. So kommt es zum Beispiel vor, dass der Arbeitnehmer die Zeit bis zur Auflösung des Dienstverhältnisses seinen restlichen Urlaub aufbraucht. Dies ist im Interesse beider Parteien. Denn der Arbeitnehmer muss nicht mehr in dem Betrieb arbeiten, von dem er sich ohnehin trennen möchte und der Arbeitgeber hat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine Urlaubspauschale auszubezahlen.
Auch ist es möglich, wie bereits erwähnt, einen unbezahlten Urlaub anzutreten.
Viele Arbeitnehmer wählen in jener letzten Zeit den Gang zum Arzt, um sich krankschreiben zu lassen. Hier sollte allerdings unbedingt bedacht werden, dass sich dies unter Umständen nachteilig im nachfolgenden Beruf ausübt. Hin und wieder möchten neue Arbeitgeber eine Einsicht auf die bisherigen Krankenstände. Letzten Endes muss das natürlich jeder selbst für sich entscheiden.
Ausnahmen, um eine Abfertigung zu erhalten
Es gibt spezielle Ausnahmen, durch welche bei einer Selbstkündigung ein Anspruch auf Abfertigung besteht. Eine betrifft die ungerechtfertigte, fristlose Kündigung seitens des Arbeitgebers. Die andere hat mit der Selbstkündigung zu tun. Hier ist es möglich, eine Abfertigung zu erhalten, wenn die Kündigung aus dringenden Gründen erfolgt ist. Zum Beispiel schweres Mobbing oder die Tatsache, dass eine schwere Krankheit vorliegt, durch welche die Einhaltung der Kündigungsfrist unzumutbar wäre.
Allgemeinhin bezeichnet man eine solche Auflösung des Arbeitsverhältnisses als einen Austritt. Hier wird die Kündigung mit sofortiger Wirkung aktiv, es wird keine Kündigungsfrist eingehalten.
Weitere Gründe für einen vorzeitigen Austritt sind:
- Es besteht zwar keine Krankheit, aber eine weitere Ausführung des Berufes würde zu großem gesundheitlichen Schaden führen.
- Der Arbeitgeber hat zugrundeliegende Vertragsbedingungen verletzt (d.h. es geschah eine Änderung ohne beiderseitigem Einvernehmen). Dies kann unter anderem ungerechtfertigte Lohnkürzungen betreffen.
- Der Arbeitgeber kommt den gesetzlichen Vorschriften zur Sicherstellung des Wohls der Arbeitnehmer nicht nach. (Zum Beispiel durch fehlenden Brandschutz.)
- Körperliche Gewalt wurde seitens des Arbeitgebers auf den Arbeitnehmer ausgeübt. Auch alle anderen Gesetzeswidrigkeiten, wie sexuelle Belästigung oder Morddrohungen zählen als Grund zum berechtigten vorzeitigen Austritt.
- Der Lohn wird ohne Grund einbehalten oder generell mit Regelmäßigkeit nicht rechtzeitig ausbezahlt. Viele Wissen nicht, dass auch dies ein gesetzeswidriges Vergehen seitens des Arbeitgebers darstellt. Schließlich kann der Arbeitnehmer dadurch eine Existenzbedrohung erleiden. Im schlimmsten Fall würde er aufgrund ausbleibender Lohnzahlungen unter Umständen seine Wohnung verlieren.
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Häufige Fragen und Antworten
Wie lange sind die Kündigungsfristen in Österreich?
Die gesetzlich-geregelten Kündigungsfristen belaufen sich auf sechs Wochen bis fünf Monate, je Dauer des Arbeitsverhältnisses und Kollektivvertrag bzw. Arbeitsvertrag.
Was ist bei einer Selbstkündigung zu beachten?
Die gesetzlichen Kündigungsfristen müssen bei Selbstkündigung eingehalten werden. Andernfalls kann der Arbeitgeber fristlos kündigen.
Was geschieht bei fristloser Kündigung?
Wir man fristlos entlassen, ist man für mindestens sechs Wochen beim AMS für den Anspruch auf Arbeitslosengeld gesperrt.