Überblick

  • Eine Kündigung durch den Arbeitnehmer sollte immer schriftlich erfolgen.
  • Dabei muss immer auch die Kündigungsfrist eingehalten werden, sofern es sich nicht um eine einvernehmliche Kündigung handelt.
  • Entscheidend ist auch der im Arbeitsvertrag oder Kollektivvertrag festgelegte Kündigungstermin. Eine Kündigung beziehungsweise die Kündigungsfrist tritt so entweder ab der jeweiligen Monatsmitte oder dem Monatsende ein.
  • Bei einer Arbeitnehmerkündigung entfällt der Anspruch auf die Abfertigung alt (Abfertigung nach altem Recht).

Um eine Kündigung zu erleichtern, finden Sie hier ein Muster eines Kündigungsschreibens für Arbeitnehmer. Mit dieser Kündigungsschreiben-Vorlage können Sie schnell und unkompliziert kündigen und ein neues Arbeitsverhältnis durch einen Jobwechsel schließen.

Wichtiger Hinweis: Kündigen Sie unbedingt schriftlich! Ein Kündigungsschreiben dient Ihnen später in jedem Fall als Beweis, falls notwendig. Überbringen Sie das Schreiben, wenn möglich, direkt persönlich.

Kündigung per Post: Achten Sie unbedingt auf die Dauer des Postwegs. Berücksichtigen Sie, dass die Kündigungsfrist NICHT mit dem Absenden, sondern dem Eintreffen des Briefes beim Arbeitgeber beginnt.

Richtig kündigen als Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Im Gegensatz zu einer Bewerbung für einen Job ist eine Kündigung nie besonders schön. Sei sie vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer ausgesprochen, eine Kündigung hat in jedem Fall einen negativen Beigeschmack. Aber wie kündigt man einen Job richtig?

Eine Kündigung ist eine durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber einseitige Beendigung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses. Es gibt es keine geregelte Formvorlage der Kündigung. Eine Kündigung kann daher mündlich oder schriftlich erfolgen. Es empfiehlt sich, vor allem aus Sicht eines Arbeitnehmers, das Kündigungsschreiben in schriftlicher Form persönlich oder per Post zu übermitteln und sich den Erhalt bestätigen zu lassen.

Achtung

Sie können ein befristetes Arbeitsverhältnis nur kündigen, wenn diese Möglichkeit der Kündigung ausdrücklich mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart wurde.

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Arbeitnehmer-Kündigung
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Kostenlose Kündigungsschreiben-Vorlage für Arbeitnehmer

Sie möchten Ihren Arbeitgeber wechseln, müssen jedoch noch den aktuellen Arbeitsvertrag kündigen? Mit unserem Kündigungsschreiben-Muster für Arbeitnehmer können Sie dies problemlos erledigen. Wir stellen Ihnen das Dokument vollständig kostenlos zur Verfügung. Es gibt keine Tricks, keine Anmeldung an einem Newsletter oder sonstige Manipulationen. Zudem bieten wir nicht nur die übliche Word-Vorlage, sondern unterstützen alle gängigen Office Anwendungen mit einer eigenen Datei im jeweils nativen Format. Probleme mit der Darstellung, Fehler in der Formatierung oder falsch angeordnete Elemente sind somit kein Hindernis mehr. Wir legen trotz der kostenfreien Dokumente wert auf Qualität.

Arbeitnehmerkündigung

Die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer in Österreich beträgt mindestens ein Kalendermonat. In Österreich ist es möglich, die Kündigungsfrist des Arbeitnehmers bis zu sechs Monate zu verlängern, wenn die Kündigungsfrist des Arbeitgebers mindestens gleich lang ist.

Grundsätzlich ist der Kündigungstermin der Monatsletzte und fällt somit mit dem letzten Tag des bestehenden Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen. Im vereinbarten Arbeitsvertrag oder Kollektivvertrag kann zusätzlich zu diesem Termin auch der Fünfzehnte des Monats als Kündigungstermin gemeinsam vereinbart werden.

Beispiel: Ist im Kollektiv- oder Arbeitsvertrag keine andere Regelung zur Kündigungsfrist vereinbart und das Kündigungsschreiben des Arbeitnehmers wird fristgerecht zum 31.01. persönlich oder per Post an den Chef beziehungsweise das Unternehmen übermittelt, so gilt der 28.02. als Termin der Kündigung. Die Kündigung wird also mit 28.02. wirksam.

Was muss in einem Kündigungsschreiben enthalten sein?

Eine Vorlage (Muster) eines Kündigungsschreibens sieht wie folgt aus:

Musterkündigung

Sehr geehrte/r Frau/Herr Musterchef,

hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis vom 30.06.2015 fristgerecht zum ehest möglichen Termin, dem 31.08.2020.

Ich bitte um Bestätigung des Erhalts dieser Kündigung und des Aufhebungsdatums des Arbeitsvertrags Ihrerseits in schriftlicher Form.

Mit der Bitte um Ausstellung eines berufsfördernden Arbeitszeugnisses bedanke ich mich für die Zusammenarbeit und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Max Mustermann

Die Kündigung muss in jedem Fall den Namen beider Parteien, die Firma und das Datum der Erstellung des Schreibens, das Arbeitsverhältnis-Enddatum und die Unterschrift des Arbeitnehmers beinhalten, wie in der Vorlage beschrieben. Ein Kündigungsgrund muss nicht enthalten sein, weshalb auch in der Vorlag kein Grund angegeben wird. Da es in Österreich grundsätzlich keine Vorgaben zur Formulierung und Erstellung einer Kündigung bzw. eines Kündigungsschreibens gibt, kann diese selbst schnell erstellt werden. Wichtig ist nur, dass aus dem Schreiben klar hervorgeht, dass das Arbeitsverhältnis zu dem genannten Zeitpunkt beendet werden soll. Zudem muss das Datum der Ausstellung der Kündigung deutlich erkennbar sein. Werden diese Regeln zur Formulierung laut Kündigungsschreiben-Vorlage eingehalten, steht der Kündigung nichts mehr im Weg.

Wenn man sich über die Regelung der eigenen Kündigungsfrist nicht im Klaren ist, hilft ein Blick in den geschlossenen Arbeitsvertrag oder den Kollektivvertrag.

Kündigungsgründe

Die häufigsten Kündigungsgründe in Österreich sind:

  • Gesundheit
  • Eintönigkeit und Langeweile
  • Veränderung
  • Unzufriedenheit
  • Kollegen
  • Firmenpolitik bzw. Chef
  • Gehalt (Bezahlung)

Gründe, die Sie dem Arbeitgeber nicht direkt nennen sollten, sind unter anderem alle Kündigungsgründe, die den Chef oder die Firmenleitung persönlich betreffen. Es ist besser, wenn man sich nach einer Kündigung noch in die Augen schauen kann und im Guten auseinander geht.

Wichtig: Schreiben Sie Ihren Kündigungsgrund oder Ihre Gründe nicht in Ihr schriftliches Kündigungsschreiben, sondern besprechen Sie diese vorsichtig bei einem persönlichen Gespräch. In der Regel wird Ihr Chef nach den Gründen der Kündigung fragen. Versuchen Sie diplomatisch zu antworten und sagen Sie am besten: "Ich möchte mich einfach beruflich verändern und bedanke mich für die lehrreiche und schöne Zeit, die ich in diesem Job und in diesem Unternehmen verbringen durfte."

Wenn auch Sie einer der genannten Gründe betrifft und Sie verunsichert oder unglücklich in Ihrem Job sind, dann nutzen Sie jetzt die kostenlose Kündigungsschreiben-Vorlage zum Herunterladen. Niemand sollte tagtäglich einer Arbeit nachgehen, die ihn nicht erfüllt und glücklich macht. Setzen Sie der Unzufriedenheit ein Ende, erstellen Sie ein Bewerbungsschreiben für einen neuen Job und kündigen Sie richtig mit dieser Vorlage (Muster-Kündigung).

Anspruch auf Abfertigung

Durch eine Arbeitnehmerkündigung - also die Beendigung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitnehmer selbst - entfällt der Anspruch auf die Abfertigung alt (nach altem Recht). Dieser Anspruch bleibt nur bei einer einvernehmlichen Kündigung oder der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Dienstgeber aufrecht.

Kündigung durch den Arbeitgeber

Eine Arbeitsverhältnis-Kündigung durch den Arbeitgeber ist erst wirksam, wenn der Arbeitnehmer das Kündigungsschreiben erhalten hat. Bei einer persönlichen Übergabe des Kündigungsschreibens an den Arbeitnehmer ist dies sofort. Bei einer Zustellung des Schreibens per Post gilt das Zustellungsdatum als Kündigungstermin.

Fristen bei einer Arbeitgeberkündigung

Bei Angestellten sind Kündigungsfristen und Termine seitens des Arbeitgebers zu beachten. Die Kündigungsfristen bei einer Arbeitgeberkündigung hängen von der Dauer des Arbeitsverhältnisses beziehungsweise auch von der Vereinbarung im Kollektiv- oder Arbeitsvertrag ab und betragen in Österreich mindestens sechs Wochen.

Diese Kündigungsfristen gelten grundsätzlich bei einer Arbeitgeberkündigung in Österreich:

Dauer des Arbeitsverhältnisses Kündigungsfrist
0 bis 2 Jahre 6 Wochen
2 bis 5 Jahre 2 Monate
5 bis 15 Jahre 3 Monate
15 bis 25 Jahre 4 Monate
nach 25 Jahre 5 Monate

Wie lange ist die Kündigungsfrist?

Grundsätzlich gilt in Österreich jedes Kalendervierteljahr (31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember) als fristgerechter Kündigungstermin durch den Arbeitgeber. Diese Frist kann jedoch durch den geschlossenen Arbeitsvertag oder den Kollektivvertrag von der Norm abweichen, sofern hier der Fünfzehnte oder Letzte eines Kalendermonats zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart wurde.

Was müssen Arbeitnehmer bei einer Kündigung beachten?

Durch eine Kündigung lässt sich ein Arbeitsverhältnis einseitig beenden. Dieses kann sowohl durch den Arbeitnehmer als auch durch den Arbeitgeber geschehen. Hierbei sollte man allerdings die rechtliche Regelung beachten, da einfache Formfehler eine Kündigung unwirksam machen. Beabsichtigt ein Arbeitnehmer zu kündigen, muss er seinen Arbeitgeber darüber informieren. Dieses geschieht in schriftlicher Form mit eindeutiger Begründung, sodass dies rechtlich nicht nur als „Absicht“ dargelegt werden kann, sondern eben als eindeutige Kündigung.

Zudem sollte die Kündigung den Zeitpunkt enthalten, an dem das Arbeitsverhältnis beendet ist, da auf diese Weise keine Unklarheiten über die Kündigungsfrist bestehen. Für die Wirksamkeit der Kündigung und der Kündigungsfrist ist der Zeitpunkt entscheidend, an dem die Kündigung beim Arbeitgeber eingegangen ist. Hier hat es sich als gut erwiesen, die Kündigung beim Arbeitgeber persönlich beziehungsweise bei der Empfangsdame abzugeben. Selbstverständlich sollte diese den Empfang schriftlich bestätigen. Schickt man die Kündigung per Post ab, sollte man dieses per Einschreiben tun.

Wenn Sie ernsthaft den jetzigen Arbeitsvertrag kündigen möchten, sollten Sie dies nicht ohne eine Strategie tun. Handeln Sie auf keinen Fall unüberlegt, aus einem Streit heraus oder weil Sie einfach gerade keinerlei Lust mehr auf eine Aufgabe haben. Die Versuchung ist groß schnell unser Kündigungsschreiben Arbeitnehmer zu bemühen und eine Kündigung zu schreiben. Das ist jedoch kein guter Weg. Sie können derartige Unzufriedenheit als Anlass für Veränderung nehmen, sollten jedoch dann bedacht vorgehen.

Grundlegend gilt: Gehen Sie nicht davon aus, dass Sie für den Betrieb unersetzbar sind. Sicher kann man die Abläufe im Betrieb kurzzeitig beeinflussen. Allerdings schaden Sie weniger dem Betrieb, sondern eher den bisherigen Kollegen damit. Die müssen Ihren Aufgaben dann bewältigen. Ganz wichtig ist auch der Grundgedanke: Man sieht sich immer zweimal im Leben. Und das ist in der Arbeitswelt, gerade in der gleichen Branche, häufig der Fall. Bleiben Sie also freundlich, sachlich und bis zum letzten Tag hilfsbereit.

Eine klug vorbereitete Kündigung zeichnet sich vor allem durch einen Ausweichplan aus. Sie sollten also zum Zeitpunkt der Kündigung bereits einen neuen Arbeitsplatz haben. So vermeiden Sie das Risiko arbeitslos aus der Kündigung herauszugehen. Das wäre doppelt schlimm. Zum einen sind Sie bereits aus dem Betrieb heraus und somit unter Druck eine neue Arbeitsstelle zu finden. Sie haben nicht mehr die gleiche Ruhe bei der Wahl eines neuen Arbeitgebers, die Sie aus ungekündigter Stellung heraus haben. Zudem wird Ihnen bei einer Kündigung aus freien Stücken für bis zu drei Monate das Arbeitslosengeld gesperrt. Das bedeutet also, dass Sie in der Zeit von Ersparnissen leben müssten. Daher sollten Sie unser Kündigungsschreiben Arbeitnehmer immer nur in Verbindung mit einer wohl überlegten Entscheidung verwenden.

Kündigungsfrist

Nach der sogenannten Probezeit beläuft sich die gesetzliche Mindestfrist vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB). Vertragliche Vereinbarungen zur Kündigungsfrist sind jedoch wichtiger als die gesetzliche Mindestfrist, bei welcher nicht selten längere Zeiträume bestehen. Generell darf eine Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer nicht länger als für den Arbeitgeber sein.

Eine derartige Vertragsbestimmung wäre unwirksam. In vielen Fällen wird eine dynamische Verlängerung der Kündigungsfrist vereinbart, welche von der Spanne der Betriebszugehörigkeit abhängt. Besteht ein Kollektivvertrag, so sollte auf die besonderen Bestimmungen geachtet werden, da in diesem kürzere oder längere Kündigungsfristen vereinbart sein können. In extremen Fällen ist sogar eine fristlose eigene Kündigung möglich. Hierbei hat die Rechtsprechung zur Begründung einer Kündigung knappe Grenzen gezogen. Dieses trifft beispielsweise bei Belästigung am Arbeitsplatz, Mobbing, unregelmäßige Gehaltszahlungen und Gefahren beim Arbeitsschutz zu.

Kündigungsgrund

Die Angabe eines Kündigungsgrundes liegt nur in Ausnahmefällen (fristlose Kündigung) vor und ist auf Verlangen des Arbeitgebers anzugeben (§ 626 Abs. 1 BGB). Bei einer fristgebundenen Kündigung ist die Angabe von Gründen nicht erforderlich.

Resturlaub

Dieser wird typischerweise gegen Ende der Kündigungsfrist genommen. Aber auch hierbei sind die normalen Regeln einzuhalten: Der Arbeitgeber kann den Urlaub aus firmeninternen Gründen ablehnen, beispielsweise wenn gerade hohe Betriebsamkeit herrscht oder andere Mitarbeiter den Vorrang haben, weil sie beispielsweise an die Schulferien gebunden sind. Andererseits darf der Arbeitgeber, wenn er keinen Bedarf mehr an der Arbeitskraft hat, den Urlaub auch zwangsweise aussprechen. Eine Bestätigung der Kündigung ist üblich, jedoch rechtlich nicht erforderlich. Bei einer fristgerechten Kündigung ist das Arbeitsverhältnis beendet, ob die Bestätigung des Arbeitgebers vorliegt oder nicht.

Arbeitslosengeld nach Kündigung

Wer ohne Aussicht auf einen neuen Job seinen bestehenden Arbeitsvertrag kündigt, erhält wegen der Eigenkündigung vom Arbeitsamt eine sogenannte Sperrzeit. Liegen wichtige Gründe zu einer Eigenkündigung vor, wird das Arbeitsamt keine Sperrzeit verhängen, sodass das Arbeitslosengeld sofort und ungekürzt gezahlt wird. Arztrezepte über arbeitsbedingte gesundheitlich körperlich oder psychische Beschwerden gelten hierbei genauso wie ein Umzug in eine andere Stadt. Hierbei ist es ratsam, sich bereits vor der Kündigung bei der Arbeitsagentur zu erkundigen beziehungsweise unmittelbar nach der Kündigung bei der Arbeitsagentur zu melden. Auf diese Weise wird keine Frist verpasst.

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Nutzen Sie jetzt die kostenlosen Kündigungsschreiben-Vorlagen zum Download und zerbrechen Sie sich nie wieder den Kopf, wie Sie rechtzeitig einen bestehenden Vertrag beenden. Vor allem für Arbeitnehmer ist es oft schwer die richtigen Worte bei einer Kündigung zu finden. Mit der schriftlichen Vorlage ist das kein Problem! Die Musterkündigungen können einfach als Word-Datei heruntergeladen, angepasst und ausgedruckt werden.

Wie kündigt man richtig?

Es gibt viele Möglichkeiten zu kündigen, aber welche ist richtig? Mit unseren Kündigungs-Tipps und Vorlagen zum kostenlosen Download für Strom, Arbeitnehmer, Handyvertrag, Wohnung- und Mietvertrag ist das Kündigen kein Problem mehr!

Alle Informationen, wie man richtig kündigt, stehen ebenfalls im jeweiligen Artikel. Die schriftlichen Word-Vorlagen zur Kündigung sind nach gängigen Formaten und Formalitäten erstellt.

Alle Informationen zur einvernehmlichen Kündigung finden Sie hier.

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Häufige Fragen und Antworten

Wie lange ist die Kündigungsfrist?

Grundsätzlich gilt in Österreich jedes Kalendervierteljahr (31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember) als fristgerechter Kündigungstermin durch den Arbeitgeber.

Muss der Kündigungsgrund angegeben werden?

Die Angabe eines Kündigungsgrundes liegt nur in Ausnahmefällen (fristlose Kündigung) vor und ist auf Verlangen des Arbeitgebers anzugeben (§ 626 Abs. 1 BGB). Bei einer fristgebundenen Kündigung ist die Angabe von Gründen nicht erforderlich.

Was müssen Arbeitnehmer bei einer Kündigung beachten?

Durch eine Kündigung lässt sich ein Arbeitsverhältnis einseitig beenden. Dieses kann sowohl durch den Arbeitnehmer als auch durch den Arbeitgeber geschehen. Hierbei sollte man allerdings die rechtliche Regelung beachten, da einfache Formfehler eine Kündigung unwirksam machen. Beabsichtigt ein Arbeitnehmer zu kündigen, muss er seinen Arbeitgeber darüber informieren.

Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 08.10.2024, 14:54 Uhr