Krankenstand in Österreich
Die Angst, durch eine Krankheit den Arbeitsplatz zu verlieren wird bei vielen Menschen immer größer. Daher wählen sie trotz Krankheit den Weg zur Arbeit. Allerdings ist dies nicht unbedingt vorteilhaft für das Unternehmen und dessen Mitarbeiter, sprich für die Kollegen. Die Gefahr, dass diese durch eine ansteckende Krankheit wie bei einer Grippe ebenso ausfallen ist sehr hoch. Deswegen nehmen wir das Thema Krankenstand in diesem Artikel einmal genauer unter die Lupe und sehen uns an, wie in dieser Situation gehandelt werden sollte!
Bei Krankheit führt der erste Weg zum Arzt und nicht zur Arbeitstäte!
Jeder von uns ist in seinem Leben schon einmal krank geworden. Man fühlt sich schlapp, müde und kann sich nicht besonders gut konzentrieren. Dennoch, aus Angst den Arbeitsplatz zu verlieren wählen viele trotzdem den Weg zur Arbeit. Dies ist für keine der beiden Parteien von Vorteil. Der erste Schritt eines erkrankten ist, sich selbst den Krankenstand einzusehen sowie die Wichtigkeit dessen zu begreifen. Wer krank ist kann schlichtweg einfach nicht produktiv, motiviert und zielorientiert arbeiten. Außerdem steigt das Risiko, das noch mehr Kollegen deswegen krank werden und das Unternehmen noch viel höhere Ausfälle zu beklagen hat. Selbstverständlich gilt dies für tatsächliche Krankheiten und nicht für einen Kater, der auf einen zu hohen Alkoholkonsum am Vorabend zurückzuführen ist.
Wer wirklich krank ist braucht Ruhe, um schnell wieder gesund zu werden. Es gibt außerdem noch weitere Lebenssituationen, wo besondere Schonung vonnöten ist. Dazu zählt beispielsweise eine Schwangerschaft oder eine Therapie. Doch selbst wenn ein Arzt aufgesucht wurde und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt wurde, fragen sich viele Erkrankten, was im Krankenstand getan werden darf und was nicht. Häufig gestellte Fragen wären, darf ich im Krankenstand verreisen oder Einkaufen? Dürfte ich die Kinder von Schule abholen oder zum Sport fahren?
Was darf im Krankenstand unternommen werden?
Je nachdem welche Krankheit vorliegt, entscheidet der Hausarzt des Vertrauens darüber, ob das Haus beziehungsweise das Bett verlassen werden darf oder nicht. Dies hat den ganz einfachen Grund, dass der Heilungs- beziehungsweise Genesungsprozess durch nichts unterbrochen und in die Länge gezogen wird. So darf bei so mancher Krankheit ein kleiner Spaziergang an der frischen Luft absolviert werden und bei der anderen gilt die absolute Quarantäne im Bett. Hier sollte also während der Untersuchung mit dem Arzt gesprochen werden und eventuelle Vorhaben mit ihm abgeklärt werden. Insofern also der Doktor einem Spaziergang zugestimmt hat, so ist die Angst vor einer Kündigung vollkommen unbegründet.
Darf man einkaufen oder verreisen?
Viele Menschen fragen sich, ob es ihnen erlaubt ist im Krankenstand einzukaufen. Schließlich muss die eigene Familie deswegen trotzdem versorgt werden? – Sollte der Arzt hierfür grünes Licht gegeben haben, so steht diesem Vorhaben nichts im Wege. Dasselbe gilt auch für das Verreisen. Auch hier muss vorher der Arzt seine Zustimmung erteilt haben. Sollte dieser die gesundheitliche Lage hierfür als nicht gefährdet ansehen, dann wird er dies auch erlauben. Vor allen Dingen umso mehr, wenn ein Tapeten- beziehungsweise Klimawechsel dem Genesungsprozess noch unterstützend zugutekommt.
Vorsorge ist immer besser als Heilen! Es ist durchaus sinnvoll, auch den Arbeitgeber darüber zu informieren, welche Tätigkeiten ausgeübt werden dürfen. Beispielsweise wenn der Arzt das Spazieren, Verseisen oder Einkaufen gehen abgesegnet hat. So entstehen weder Unwohlsein noch Missverständnisse, wenn der Chef dann doch einmal den Weg kreuzen sollte. Dies gilt ebenso für unwohl gesonnene Kollegen, die nur einen Grund suchen, einmal in der Führungsetage vorsingen zu dürfen.
Was gilt es im Krankenstand unbedingt zu beachten und einzuhalten?
Um schnell wieder gesund zu werden und die Kollegen auf der Arbeitstäte nicht ebenfalls krank zu machen, sollte der Arbeitnehmer seine Krankheit schriftlich von seinem Arzt bestätigen lassen. Dieser klärt bei der Untersuchung ebenso, welche Tätigkeiten ausgeübt werden dürfen und welche nicht. Kurz vor dem eigentlichen Arbeitsbeginn sollte das Unternehmen oder der Chef telefonisch darüber in Kenntnis gesetzt werden. Welche Krankheit vorliegt, wie lange der Ausfall voraussichtlich andauern wird und welche Tätigkeiten vom Arzt erlaubt wurden.
Zur Sicherheit sollte das ärztliche Attest ab dem ersten Tag eingeholt werden. Es besteht der Irrtum, dass ein solches erst nach drei Tagen fällig wird. Allerdings kann der Chef dieses bereits ab dem ersten Tag der krankheitsbedingten Abwesenheit einfordern!
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