Es gibt eine Reihe von Leistungen, die der Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber geltend machen kann. Darunter fallen bestimmter Aufwand, der der Angestellte hat, um seine berufliche Tätigkeit auszuüben. Dies sind beispielsweise Fahrtkosten, Ausgaben für Berufsbekleidung und vieles mehr. Sie werden entweder in Form von Entschädigungen, Ersatz, Vergütungen oder Zulagen gewährt.

Welcher Betrieb Kosten in welcher Höhe erstattet, das ist in der Regel vertraglich festgelegt. Ein Kollektivvertrag regelt gewisse Vereinbarungen, die dann für die gesamte Branche gültig sind. Auch hier werden Fahrtkostenerstattungen thematisiert. Für den Arbeitgeber ist es durchaus auch von Vorteil, die Kosten zu erstatten. Denn er kann diese Betriebskosten steuerlich absetzen.

Der Fahrtkostenersatz durch Arbeitgeber in Österreich

Arbeitnehmer bekommen ab 2019 vom Betrieb die Kosten für den Transfers zwischen Arbeitsstätte und Wohnung erstattet. Dies ist immer dann gültig, wenn der Transport mit Massenbeförderungsmitteln erfolgt. Für die Bewältigung der Strecken mit dem eigenen Kraftfahrzeug gelten wiederum andere Regelungen.

Anspruch

Grundsätzlich gilt: Anspruch haben laut dem ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) alle Arbeitnehmer, die für den Hin- und Rückweg zur Arbeitsstätte die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen und dies auch belegen können.

Unterschieden werden mehrere Sachverhalte:

  1. Zum einen die tägliche Strecke von Betriebsstätte nach Hause.
  2. Zum zweiten die regelmäßige Heimfahrt an den Wochenenden, wenn der Betrieb weiter vom Wohnort entfernt ist.
  3. Die dritte Situation sind Wege, die bei Auswärtstätigkeiten, Schulungen, Seminaren etc. entstehen. All diese eben genannten Sachverhalte sind Grundlage für Erstattungen seitens des Arbeitgebers.
    In diesem Ratgeber soll es allerdings vorrangig um den ersten Sachverhalt gehen. Es geht um die alltägliche Strecke, die die meisten Arbeitnehmer immerhin an meist fünf bis sechs Wochentagen zurücklegen.

Berechnung der Höhe der Kosten

Um nun die monatlich erstattungsfähigen Kosten zu ermitteln, werden der Jahreskartenpreis durch 12 geteilt. Wenn der Dienstnehmer ein anderes Beförderungsmittel wählt, wird höchstens die Summe erstattet, der bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel angefallen wäre.
Sollte also die Fahrt mit dem PKW erfolgen, so werden zunächst die Kosten des Nahverkehrs ermittelt und anhand dessen eine Grenze festgesetzt, die zu erstatten ist.

In Ausnahmefällen kann die Nutzung der Massenbeförderungsmittel nicht zumutbar sein. Für diese Ausnahmen gibt es Sonderregelungen für pauschales Kilometergeld. Mit der Erstattung sind jegliche Ansprüche diesbezüglich abgegolten. Weitere Kosten im Zusammenhang mit der Fahrt, die aber nicht den direkten Dienstweg betreffen, sind ausgeschlossen.

Sozialversicherung

Doch wie wirkt sich dies sozialversicherungsrechtlich aus? Rechtlich wird die Auszahlung nicht als ein Entgeltbestandteil definiert. Das ASVG besagt, dass die Erstattung für Beförderung zur Arbeitsstätte in Massenbeförderungsmitteln genau genommen sogar beitragsfrei zu sehen sind.

Wichtig: Das gilt nur für tatsächlich entstandene Kosten. Das bedeutet um Umkehrschluss, dass nur die wirklich entstandenen und belegbaren finanziellen Belastungen geltend gemacht werden können. Im Rahmen des Arbeitsvertrags bzw. der Kollektivvereinbarung finden sich Angaben dazu, in welcher Höhe die Entschädigung dieser festgesetzt ist.

Beispiel

Beispiel: Der Arbeitnehmer kauft sich anstelle einer Jahreskarte stets Monatskarten. Es kann vorkommen, dass die Jahreskarte günstiger ist, als die Monatskarten zusammenaddiert. Sollte hier nun eine Diskrepanz herrschen, so liegt es am Arbeitgeber und seinem Tarif- bzw. Kollektivvertrag, ob er die Differenz mit erstattet. Dies ist somit eine rechtliche Grauzone und betrifft das Arbeitsrecht.

Formular für die Einreichung

Eingereicht werden die Belege am besten geordnet und chronologisch, sodass ein Außenstehender bei Prüfung die Richtigkeit nachvollziehen kann. Für die Erstattung gibt es normalerweise ein pauschalisiertes Formular, in das die betreffenden Angaben eingetragen werden. Benötigt werden zum einen die genutzten Verkehrsmittel, Gründe bzw. Anlässe der Fahrten und die Bankverbindung des Antragstellers. Natürlich sind auch Nachweise der Belege bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel beizufügen, dies kann separat ans Formular angeheftet werden.

Sollte die Summe der Erstattung, die der tatsächlichen Fahrtkosten übersteigen, so wird sie automatisch beitragspflichtig.

Informieren Sie sich zusätzlich auch über die Pendlerpauschale für Arbeitnehmer in Österreich.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 21.06.2021, 18:01 Uhr