Überblick

  • Ein Dienstzeugnis (oder Arbeitszeugnis) wird vom Dienstgeber an den Arbeitnehmer beim Ausscheiden aus dem Unternehmen ausgestellt.
  • Es dient dem Arbeitnehmer als Referenzschreiben für weitere Bewerbungen oder zukünftige Arbeitgeber.
  • Für ein Arbeitszeugnis darf vom Arbeitgeber keine Gebühr verlangt werden.
  • Auf Verlangen des Arbeitgebers ist ein Dienstzeugnis an eben diesen auszuhändigen.

Eine alternative Bezeichnung ist das Dienstzeugnis, da es im Grunde ein Referenzschreiben für Arbeitnehmer über die bisherige Zusammenarbeit darstellt.

Es darf keine Gebühr für die Anfertigung dieses Dokuments erhoben werden. In Streitfällen wird das Arbeits- und Sozialgericht eingeschaltet, um den Arbeitnehmer in diesen Angelegenheiten zu vertreten.

Ein Dienstzeugnis oder Referenzschreiben wird in der Regel nach einer Kündigung des Arbeitnehmers ausgestellt. Sollte das nicht seitens des Arbeitgebers selbst erfolgen, kann es bei eben diesem angefordert werden.

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Dienstzeugnis
Dienstzeugnis

Was muss in einem Arbeitszeugnis enthalten sein?

Folgende Daten muss ein solches Schreiben beinhalten:

  • Name und Anschrift des Arbeitgebers
  • Name und Anschrift des Arbeitnehmers
  • Angaben zur Tätigkeit
  • Ort sowie Datum und Unterschrift beider Parteien

Es ist nicht nötig, lobende Worte innerhalb der Tätigkeitsangabe zu hinterlassen. Manche Betriebe tun dies dennoch. Im Grunde ist es nur wichtig, dass darin verzeichnet steht, welche Aufgaben erledigt worden sind, damit im Bewerbungsgespräch auch wirklich hilfreiche Referenzen an den potentiellen Arbeitgeber ausgehändigt werden können.

Grundsätzlich lässt sich ein Arbeitszeugnis in zweierlei Gruppen einordnen. Es gibt ein einfaches Arbeitszeugnis, welches viel seltener vergeben wird und ausschließlich objektive Fakten über den ausgeübten Beruf an sich enthalt.

Und es gibt das qualifizierte Zeugnis, in dem sich neben jenen Informationen auch noch Hinweise auf das soziale Verhalten des ehemaligen Mitarbeiters befinden. Hierin wird unter anderem geklärt, ob es sich um einen umgänglichen Menschen handelt, wie ehrlich derjenige auf die Kollegen gewirkt hat oder ob es zu unangenehmen Zwischenfällen gekommen ist. Auch wird hier oft eine Aussage darüber verborgen, ob die Arbeit qualifiziert erledigt worden ist, oder der Kaffeeplausch doch interessanter schien.

Richtige Formulierung

Es gibt viele Aussagen, die in einem Arbeitszeugnis getätigt werden, welche aber eine gänzlich andere Bedeutung haben, als ursprünglich auf den ersten Blick erwartet wird.

Beispiele:

  • Formuliert der Arbeitgeber zum Beispiel, dass ein Mitarbeiter das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlässt, so ist das eher negativ zu interpretieren. Das Unternehmen kommt gut ohne diese Person zurecht und hat diese zu Zeiten der Beschäftigung nicht übermäßig positiv wahrgenommen.
  • Anders verhält es sich, wenn jene Passage zusätzliche Aussagen enthält. Zum Beispiel darüber, dass das Ausscheiden bedauert würde und ihm für die Zukunft alles Gute gewünscht wird. In so einem Fall verliert der ehemalige Arbeitgeber seinen Mitarbeiter nur ungern. Wieso das so ist, wird er in den vorergehenden oder auch nachfolgenden Zeilen erläutern. Es dürfen überwiegend positive Informationen erwartet werden.
  • Ein Schlusssatz, der damit endet, dass für die Zukunft alles Gute sowie auch Erfolg gewünscht wird, ist negativ. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass der Mitarbeiter keine bemerkenswerten Leistungen erbracht hat. Ganz im Gegenteil wird diese sogar noch durch den Beisatz „auch Erfolg“ negativ behaftet.
  • Wird darüber geschrieben, dass der Mitarbeiter im Berufsleben sehr gesellig war, so ist davon auszugehen, dass das Plaudern wohl wichtiger gewesen ist, als die Arbeit selbst.
  • Wenn eine Beschreibung darüber fällt, dass sich ein Arbeitnehmer gut zu verkaufen gewusst hat, so schien er über diesen Zeitraum ein eher unangenehmer Kollege für die anderen Beschäftigten gewesen zu sein. Außer, dass oft Charme im Spiel war, wird der Person auf menschlicher Ebene nicht viel zugetraut.
  • Für die Arbeit Verständnis zu zeigen ist ebenfalls negativ, da hierbei angedeutet wird, dass nichts geleistet worden ist. Allerdings gibt dies keinen Aufschluss darauf, woran es liegt. Der Arbeitgeber unterstellt dadurch also keine Faulheit.
  • Beschreibungen darüber, dass sich ein ehemaliger Mitarbeiter sehr darum bemühte, seinen Aufgaben gerecht zu werden, bringen zum Ausdruck, dass genau dies misslungen ist. Der Wille sei dagewesen, aber die Kompetenz hat nicht ausgereicht.
  • Wird darauf hingewiesen, dass sich der Arbeitnehmer im Rahmen von seinen Kompetenzen oder auch Fähigkeiten eingesetzt hat, so ist auch das negativ. Er hat getan, was er musste. Mehr aber nicht.

Positive Aussagen in einem Arbeitszeugnis

  • Der Mitarbeiter hat seine Aufgaben zu jeder Zeit zu unserer vollen Zufriedenheit abgearbeitet.
  • Wir waren mit der Leistung außerordentlich zufrieden.
  • Man konnte sich in jeder Hinsicht auf den Mitarbeiter verlassen.
  • Er/sie wurde von allen Kollegen stets als sehr freundlich und umgänglich geschätzt.
  • Vorgesetzte und Kunden äußerten sich stets positiv über den Fleiß des Mitarbeiters.
  • Das Verhalten des Mitarbeiters war sehr vorbildlich und wir bedauern den Austritt.

Auch hierbei ist das Arbeits- und Sozialgericht zuständig, sollte es zu Streitigkeiten aufgrund ungerechter Formulierungen kommen. Bei der Arbeiterkammer gibt es einige Ansprechpersonen, die sich Arbeitszeugnisse ansehen und darüber Aufschluss geben, was genau dadurch ausgesagt wird.

Darauf achten Personalchefs ganz besonders!

In einem Bewerbungsgespräch bzw. bei einer Bewerbung muss es schnell gehen, daher werden Unterlagen oftmals nur überflogen. Hierzu zählt auch das Arbeitszeugnis. Am wichtigsten ist es daher, schnell herauszufinden, ob es sich um eine tüchtige oder wahrhaft kompetente Arbeitskraft handelt und wie es sich mit der zwischenmenschlichen Ebene verhalten hat.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 17.04.2021, 13:25 Uhr