Voraussetzungen
Um sich in Österreich arbeitslos melden zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Der Antragsteller muss seinen Wohnsitz in Österreich haben.
- Der Antragsteller muss bereits arbeitslos sein oder das genaue Datum kennen, an dem das noch aufrechte Arbeitsverhältnis enden wird.
Durch die Meldung der Arbeitslosigkeit besteht noch kein Anspruch auf den Bezug von Arbeitslosengeld. Dafür muss ein eigener Antrag selbst beim AMS oder via eAMS-Konto eingereicht werden.
Ausnahmeregelung für EWR oder Schweiz
In Ausnahmefällen können Arbeitslose auch Arbeitslosengeld in Österreich beziehen, wenn sie sich in einem sogenannten EWR-Land (Europäischer Wirtschaftsraum) oder in der Schweiz aufhalten. Alle Informationen dazu findet man auf ams.at.
Meldung und Antrag einbringen
Eine Meldung kann folgendermaßen eingebracht werden:
- Meldung über das eAMS-Konto
- Per Post oder Fax via Formular an das AMS Österreich
- Persönlich beim örtlichen Arbeitsmarktservice via Formular
- Online-Meldung auf ams.at via Online-Antrag
Eine Meldung der Arbeitslosigkeit muss spätestens am ersten Tag der eintretenden Arbeitslosigkeit erfolgen. Der Antragsteller muss dennoch selbst persönlich beim AMS erscheinen. Andernfalls können Lücken in der Kranken- und Pensionsversicherung entstehen, da das Arbeitslosengeld erst ab dem ersten Tag des persönlichen Erscheinens ausbezahlt wird.
Frühmeldung
Eine Meldung vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses ist möglich und vom AMS empfohlen, sofern bereits Kenntnis darüber vorliegt. Der Antrag auf Arbeitslosengeld kann bis spätestens zehn Tage nach Eintreten der Arbeitslosigkeit beantragt werden. Dafür ist ein persönliches Erscheinen beim AMS notwendig.
Weitere Informationen zum Thema "Arbeitslos":
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Häufige Fragen und Antworten
Wann muss man sich arbeitslos melden?
Um Arbeitslosengeld zu erhalten, muss spätestens am ersten Tag der eintretenden Arbeitslosigkeit erfolgen. Damit besteht jedoch noch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Wo kann man sich arbeitslos melden?
Die Meldung der Arbeitslosigkeit erfolgt direkt beim zuständigen Arbeitsmarktservice in Österreich. Sie kann über das eAMS-Konto, per Post oder Fax, persönlich beim örtlichen Arbeitsmarktservice oder via Online-Meldung auf ams.at erfolgen.
Was ist eine Frühmeldung?
Man kann eine eintretende Arbeitslosigkeit auch frühzeitig - also vor Ende des Arbeitsverhältnisses - melden, sofern man bereits Kenntnis von einer anstehenden Arbeitslosigkeit hat.
- Meldung beim Arbeitsmarktservice (www.ams.at)
- Rechtsgrundlage: Arbeitslosenversicherungsgesetz (www.ris.bka.gv.at)