Kurzer Überblick zum Arbeitslosengeld

  1. Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, muss man sich zunächst beim AMS arbeitslos melden.
  2. Die Höhe wird anhand des Grundbetrags vom täglichen Nettoeinkommen samt Familienzuschlag und Ergänzungsbeitrag berechnet.
  3. Prinzipiell haben Arbeitssuchende 20 Wochen Anspruch auf Arbeitslosengeld in Österreich.
  4. Arbeitslose müssen während des Bezugs dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Arbeitslosengeld

Alle Infos zum Arbeitslosengeld, zum Antrag, der Höhe und dem Anspruch auf Geld vom AMS in Österreich finden Sie hier online. Nutzen Sie auch den Online-Rechner auf Finanz.at und berechnen Sie die Höhe und Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld online!

AMS-Kontaktmöglichkeiten

Allgemeine Informationen

Folgende Fragen werden im Artikel geklärt:

  • Welche Bedingungen müssen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erfüllt werden?
  • Wie werden das Arbeitslosengeld und der Grundbetrag berechnet?
  • Wann erhält der Antragsteller einen Ergänzungsbetrag und Familienzuschlag?
  • Wie lange kann man in Österreich Arbeitslosengeld beziehen?
  • Wie wird das Arbeitslosengeld konkret beantragt?

Alle Termine zur Auszahlung finden Sie hier.

Berechnung

Die Berechnung des Arbeitslosengeldes beruht auf der monatlichen Beitragsgrundlage, die vom Dienstgeber an den Sozialversicherungsträger gemeldet wird. Innerhalb einer Berichtigungsfrist von einem Jahr, können die gemeldeten Beitragsgrundlagen vom Arbeitgeber berichtigt werden.

So wird das Arbeitslosengeld berechnet:

Für die Berechnung des Arbeitslosengeldes bei einer Antragstellung ab 01. Juli 2020 gilt daher folgendes:

Zur Berechnung werden die letzten zwölf monatlichen Beitragsgrundlagen vor der Berichtigungsfrist herangezogen. Wird der Antrag also im Januar 2022 gestellt, gilt die Berichtigungsfrist von 01. Januar bis 31. Dezember 2021. Daher werden vorerst monatliche Beitragsgrundlagen aus dem Jahr 2020 berücksichtigt.

Liegen weniger als zwölf monatliche Beitragsgrundlagen im Jahr vor der Berichtigungsfrist vor, werden sechs Beitragsgrundlagen (volle Monate) vor der Berichtigungsfrist herangezogen. Sind weniger als sechs Beitragsgrundlagen (volle Monate) vor der Berichtigungsfrist vorhanden, werden auch Beitragsgrundlagen innerhalb der Frist - also jene, die nicht älter als ein Jahr sind - herangezogen.

Es werden bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes nur vollständige Monate berücksichtigt. Das bedeutet, dass nur Monate herangezogen werden, in denen durchgehend eine arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung vorlag. Liegen keine vollständigen Monate vor, werden auch unvollständige herangezogen.

Kann das Arbeitslosengeld nicht anhand der monatlichen Beitragsgrundlagen berechnet werden, wird die bis 2018 vorhandene Jahresbeitragsgrundlage verwendet.

Information

Grundbetrag

Der Brutto-Wert der monatlichen Beitragsgrundlage (maximal die Höchstbemessungsgrundlage) wird in ein Netto-Einkommen umgerechnet. Bei dieser Berechnung werden bestimmte Abgaben und die Einkommenssteuer abgezogen. Der Grundbetrag des Arbeitslosengeldes beträgt 55 Prozent des errechneten Netto-Einkommens.

Weitere Informationen zur Berechnung findet man direkt beim Arbeitsmarktservice Österreich oder auf ams.at.

Familienzuschläge

Alle Betroffenen, die Kinder in Ihrem Haushalt haben, die maßgeblich wirtschaftlich von Ihnen abhängig sind, erhalten den sogenannten Familienzuschlag. Nebenregelungen gelten auch bei Obsorgeverpflichtungen oder ähnliches. Die Zuschläge in diesem Bereich müssen einzeln berechnet werden.

Ergänzungsbeträge

Liegt der Grundbetrag des Arbeitslosengeldes unterhalb des Ausgleichszulagen-Richtsatzes, wird der Ergänzungsbetrag bis maximal 60 Prozent des Netto-Einkommens ausgezahlt. Kommt man für den Unterhalt sorgepflichtiger Kinder auf, erhält man bis zu maximal 80 Prozent des Netto-Einkommens.

Zuverdienst

Ein Zuverdienst zum Arbeitslosengeld ist grundsätzlich möglich. Dabei gilt die maximale Zuverdiensthöhe von 518,44 Euro monatlich im Rahmen der Geringfügigkeitsgrenze. Diese Summe kann pro Monat brutto dazuverdient werden.

Höchstgrenze

Besteht kein Anspruch auf Familienzuschläge, so darf das Arbeitslosengeld inklusive des Ergänzungsbetrags maximal 60 Prozent des täglichen Netto-Einkommens entsprechen. Wenn ein Anspruch auf Familienzuschläge vorliegt, liegt die Höchstgrenze des Arbeitslosengeldes inklusive Ergänzungsbetrag und Familienzuschlag bei 80 Prozent des täglichen Netto-Einkommens.

Antrag stellen

Für die Beantragung gibt es prinzipiell zwei Verfahrenswege. Zum einen können Betroffene ein eAMS-Konto nutzen oder auch persönlich vorsprechen. Sollte man über ein solches Konto verfügen, kann die Antragsstellung online erfolgen.

Antragssteller, die noch kein AMS-Konto besitzen, müssen den Weg über das persönliche Gespräch mit ihrem Betreuer suchen und beim Arbeitsmarktservice vorstellig werden. Es sind hierbei jedoch ganzheitlich Fristen einzuhalten.

Spätestens bis zu 10 Tagen nach dem tatsächlichen Eintritt in die Arbeitslosigkeit, muss man die persönliche Vorstellung durchführen. Das ist jedoch nur der Fall, wenn man sich bereits vor Eintritt in die Phase der Arbeitslosigkeit arbeitssuchend gemeldet hat. Betroffene, die sich noch nicht arbeitssuchend gemeldet haben, müssen sich zwingend persönlich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit bei der entsprechenden Stelle als arbeitssuchend melden.

Anspruch und Voraussetzungen

Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht in Österreich, wenn folgende Voraussetzungen bzw. Bedingungen erfüllt werden:

  • Man ist arbeitswillig, arbeitsfähig und als arbeitslos beim zuständigen AMS gemeldet.
  • Man steht dem Arbeitsmarkt vermittelbar zur Verfügung.
  • Man hat für eine bestimmte Zeit arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet.
  • Es liegt die Bereitschaft vor für mindestens 20 Stunden pro Woche zu arbeiten. Eine Ausnahme besteht bei Betreuungspflichten für ein Kind unter 10 Jahren bzw. ein Kind mit Behinderung, für das es nachweislich keine Möglichkeit zur Betreuung gibt. In diesem Fall muss eine Bereitschaft vorliegen, für mindestens 16 Stunden pro Woche zu arbeiten.
  • Die maximale Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes ist noch nicht abgelaufen.

Treffen diese Voraussetzungen zu, so hat man einen Anspruch auf Arbeitslosengeld in Österreich.

Anwartschaft: Wie lange muss man gearbeitet haben, um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben?

Um Geld vom AMS zu erhalten, muss man in den letzten zwei Jahren grundsätzlich 52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet haben. Arbeitslosenversicherungspflichtig bedeutet, dass das Bruttoeinkommen pro Monat über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (518,44 Euro, Stand: 2024) liegt.

Ist man bereits zum wiederholten Male arbeitslos gemeldet, muss man zumindest 28 Wochen gearbeitet haben. Unter 25-Jährige müssen bei erstmaliger Arbeitslosigkeit lediglich 26 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.

Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes

Die Bezugsdauer für Arbeitslosengeld beträgt grundsätzlich 20 Wochen.

Unter bestimmten Voraussetzungen bzw. Ausnahmen kann diese Bezugsdauer verlängert werden:

  • Hat man drei Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet, verlängert sich die Bezugsdauer auf 30 Wochen.
  • Hat man das 40. Lebensjahr bereits vollendet und innerhalb der letzten zehn Jahre mindestens sechs Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet, verlängert sich die Bezugsdauer auf 39 Wochen.
  • Hat man das 50. Lebensjahr bereits vollendet und innerhalb der letzten 15 Jahre wenigstens neun Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet, verlängert sich die Bezugsdauer auf 52 Wochen.
  • Nach Abschluss einer beruflichen Rehabilitationsmaßnahme, kann sich die Bezugsdauer unter bestimmten Voraussetzungen auf 78 Wochen verlängern.
  • Wird an einer Schulung im Rahmen einer Arbeitsstiftung teilgenommen, verlängert sich der Bezug auf bis zu drei bzw. vier Jahre.

Arbeitslosenversicherung für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn man in Österreich selbstständig erwerbstätig (ohne Pflichtversicherung) war. Selbstständige können freiwillig der Arbeitslosenversicherung beitreten. Damit erhalten sie Anspruch auf sämtliche darin enthaltenen Leistungen, wie das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe. Die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung werden von der SVS eingehoben.

Disclaimer (Produktplatzierungen & Werbung)

Viele oder alle der hier vorgestellten Produkte stammen von unseren Partnern, die uns entschädigen. Dies kann Einfluss darauf haben, über welche Produkte wir schreiben und wo und wie das Produkt auf einer Seite erscheint. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf unsere Bewertungen. Unsere Meinung ist unsere eigene.

Kostenlose News und Tipps!
Erhalte aktuelle News und Finanz-Tipps monatlich per E-Mail!

Häufige Fragen und Antworten

Wie lange wird das Arbeitslosengeld ausbezahlt?

Die Dauer der Auszahlung ist im Regelfall auf 20 Wochen beschränkt. Sie kann auf 30 Wochen erhöht werden, wenn insgesamt 156 Wochen lang eine versicherungspflichtige Beschäftigung vorgelegen ist.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?

Die Höhe des Arbeitslosengeldes in Österreich liegt im Regelfall bei 55% des errechneten Nettoeinkommens anhand der monatlichen Beitragsgrundlagen (seit 01.07.2020).

Wer hat Anspruch auf das Arbeitslosengeld?

Grundsätzlich besteht für alle Personen, die beim AMS arbeitslos gemeldet sind, ein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dieser Anspruch gilt grundsätzlich 20 Wochen ab Meldung der Arbeitslosigkeit. War der Arbeitslose in den letzten fünf Jahren für mindestens 156 Wochen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, erhöht sich diese Anspruchsdauer auf 30 Wochen.

Aktuelle Nachrichten:

Schlagzeilen und News:

Um Arbeitslosigkeit zu reduzieren: AMS-Geld soll gekürzt werden

Das Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe scheinen seit Jahren ein Zankapfel in der österreichischen Arbeitsmarktpolitik zu sein. Nun soll erneut über ein geringeres AMS-Geld verhandelt werden - obwohl derzeit viele ArbeitnehmerInnen um ihren Job bangen müssen. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at.

Bonus erweitert: Bis zu 340 bzw. 375 Euro pro Monat möglich

Bereits Ende 2023 wurde der Bonus für Schulungen beim AMS auf bis zu 374 Euro pro Monat erhöht. Nun erhalten auch BezieherInnen von Sozialhilfe oder Mindestsicherung bis zu 340 Euro extra. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

AMS-Geld: Erhöhung von Beihilfe ab Sommer fix

Trotz ÖVP-Vorschlag für ein sinkendes Arbeitslosengeld wird für einige AMS-Bezieherinnen und -Bezieher die Lohnbeihilfe deutlich erhöht. Die Neuregelung tritt ab Juni in Kraft. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

Bis zu 374 Euro monatlich: Neuer AMS-Zuschuss wird ausbezahlt

Das neue Jahr 2024 bringt nicht nur diverse Steuersenkungen und höhere Einkommen, sondern auch neue Bonuszahlungen. Dazu zählt ein monatlicher Zuschuss von bis zu 374 Euro pro Person. Wer Anspruch darauf hat und weitere Details findet man hier auf Finanz.at.

Trotz hoher Arbeitslosigkeit: AMS-Geld soll jährlich erhöht werden

Die Arbeitslosigkeit steigt in Österreich weiter an. Die Wirtschaft befindet sich in einer schlechten Lage, das Land in einer Rezession. Dennoch wird nun erneut einer Erhöhung des Arbeitslosengeldes gefodert. Zudem soll das AMS-Geld jährlich ansteigen. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

Steigende Arbeitslosigkeit: AMS-Geld soll deutlich erhöht werden

Die Arbeitslosigkeit steigt in Österreich seit Monaten an. Im September liegt sie um 4,8 Prozent höher als im Vorjahr. Aufgrund der Teuerung sind auch Arbeitslose finanziell zusätzlich betroffen. Das befeuert die Diskussion um ein höheres Arbeitslosengeld erneut. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

Nächste Verzögerung: Neue Details zum 60-Euro-Teuerungsausgleich

Es ist eine unendliche Geschichte: Der vielfach versprochene und von Familien dringend benötigte Teuerungsausgleich von 60 Euro pro Monat und Kind verzögert sich weiter. Nun wurden neue Details zur rückwirkenden Auszahlung der fehlenden Monate bekannt. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

180-Euro-Zuschuss kommt für manche doch früher

Der seit Monaten verzögerte Zuschuss kommt nun doch zur Auszahlung. Zunächst sollen BezieherInnen von Sozialhilfe ihre 60 Euro pro Monat - also 180 Euro rückwirkend seit Juli - erhalten. Andere Anspruchsberechtigte müssen sich weiter gedulden. Alle Details dazu auf Finanz.at.

1.080 Euro extra - Wer den Familienzuschuss wann auszahlt

Der neue Familienzuschuss von 60 Euro pro Monat bzw. 1.080 Euro bis Ende 2024 soll ab Juli erstmals ausbezahlt werden. Doch bislang verzögert sich diese Auszahlung noch. Der Grund ist, dass mehrere Ressorts, sowie die Bundesländer zuständig sind. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

Auszahlung verzögert: Neuer 60-Euro-Zuschuss kommt rückwirkend

Die Inflation in Österreich ist mit 8,0 Prozent weiterhin hoch, die Preise sind für viele kaum mehr leistbar. Die Regierung reagiert daher mit einem weiteren Zuschuss, der vor allem niedrige Einkommen finanziell unterstützen soll. Dieser sollte ab Juli überwiesen werden. Die Auszahlung verzögert sich nun jedoch. Alle Details findet man auf Finanz.at.

Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 09.10.2024, 13:02 Uhr