ArbeitgeberInnen in Österreich haben die Möglichkeit, einen freiwilligen Zuschuss zur Kinderbetreuung für MitarbeiterInnen zu leisten. Dieser Zuschuss gilt als steuer- und abgabenfrei und wird direkt an die Kinderbetreuungsstätte geleistet. Für das Jahr 2023 liegt die Höhe des Betrages bei 1.000 Euro pro Jahr und Kind. Ab 2024 steigt dieser Betrag auf 2.000 Euro an.
Für den Zuschuss zur Kinderbetreuung fallen keine Beiträge zur Sozialversicherung oder Steuern an. Er kann in Form von Geld oder Gutscheinen an die MitarbeiterInnen bzw. die Kinderbetreuungseinrichtung geleistet werden. Diese Zahlung ist bis zum 14. Lebensjahr des Kindes möglich.
Voraussetzung für den freiwilligen Arbeitgeberzuschusses zur Kinderbetreuung ist zudem, dass für das jeweilige Kind mindestens sechs Monate im Kalenderjahr aktiv Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag bezogen werden.
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