Das sollten Sie als Arbeitnehmer in Österreich wissen:
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Die Abfertigung ist im Prinzip ein anderer Begriff für die Mitarbeitervorsorge. Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, 1,53% vom Bruttogehalt an eine zuvor vereinbarte Vorsorgekasse einzubezahlen. In der Regel befindet sich im Dienstvertrag ein Absatz zu diesem Thema, der sich insbesondere der Frage danach widmet, welche Kasse gewählt wird.
Die Altersteilzeit für Arbeitnehmer muss mit Zustimmung des Arbeitgebers angetreten werden. Damit wird für ältere Arbeitnehmer ein gleitender Übergang in die Pension geschaffen. Durch das Modell der Altersteilzeit gehen weder Pensionsansprüche oder -Bezüge, Krankengeld, die Abfertigung oder der Anspruch aus der Arbeitslosenversicherung verloren.
Der freiwillige Arbeitgeberzuschusses zur Kinderbetreuung beträgt in Österreich 1.000 Euro (2023) und wird ab 2024 auf 2.000 Euro erhöht. Dieser Betrag gilt als steuer- und abgabenfrei und wird entweder direkt an die Kinderbetreuungsstätte gezahlt oder in Form von Gutscheinen an die MitarbeiterIn weitergegeben.
Ein Jobwechsel bzw. der Wechsel des Arbeitgebers ist nicht immer einfach und in den seltensten Fällen sofort möglich. In der Regel muss zuerst eine Kündigung ausgesprochen werden. Erst nach Ablauf der gesetzlichen oder im Arbeitsvertrag vereinbarten Kündigungsfrist kann das Arbeitsverhältnis endgültig beendet werden.
Eine Arbeitsbestätigung dient zum Nachweis, dass die betroffene Person einer geregelten Beschäftigung nachgeht und somit ein regelmäßiges Einkommen vorweisen kann. Diese kann unter anderem vom Vermieter, bei Einreiseanträgen oder bei einem neuen Arbeitgeber verlangt werden.
Das Arbeitslosengeld beträgt in Österreich grundsätzlich 55 Prozent des errechneten Netto-Einkommens anhand der monatlichen Beitragsgrundlagen. Die Dauer der Auszahlung ist grundsätzlich auf 20 Wochen beschränkt.
Ein Arbeitsunfall liegt in Österreich vor, wenn der Unfall im Rahmen der beruflichen Tätigkeit beziehungsweise deren Ausübung erfolgt. Dazu zählt auch der Weg zur und von der Arbeit nach Hause. Er ist von privaten Unfällen in der Freizeit und Verkehrsunfällen zu unterscheiden.
Arbeitszeitaufzeichnung (auch Stunden- oder Zeitaufzeichnung genannt) ist für alle Arbeitnehmer in Österreich gesetzlich vorgeschrieben. Dabei muss die täglich Arbeitszeit, alle Pausen, sowie der Anfangs- und Endzeitpunkt des Arbeitstages schriftlich dokumentiert werden.
Wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wird, hat der Arbeitnehmer ein Anspruch darauf, ein Arbeitszeugnis ausgehändigt zu bekommen. Das ist ganz unabhängig davon, in welcher Form – ob durch einvernehmliche Auflösung, durch Selbstkündigung oder sogar durch fristlose Entlassung – das Arbeitsverhältnis beendet worden ist.
Dem österreichischen Mutterschutzgesetz geschuldet gibt es in Zusammenhang mit Dienstverhältnissen sogenannte Beschäftigungsverbote. Dabei handelt es sich um den tatsächlichen Ausschluss bestimmter Arbeiten, die besonders für werdende Mütter ein Risiko darstellen.
Bei der Jobsuche beziehungsweise bei der Bewerbung um eine freie Stelle kann einiges falsch gemacht werden. Im folgenden Text werden einige Tipps und Tricks für einen erfolgreichen Bewerbungsprozess vom Bewerbungsschreiben bis hin zum Vorstellungsgespräch gegeben.
Eine Bildungskarenz unterliegt in Österreich der Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wenn dieser zuvor sechs Monate durchgehend beim selben Arbeitgeber beschäftigt war. Sie ermöglicht eine Freistellung im bestehenden Arbeitsverhältnis für Weiterbildungen und dauert mindestens zwei Monate. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Bildungskarenz.
Unter der Elternteilzeit versteht man im Allgemeinen den Anspruch auf Herabsetzung der bisherigen Arbeitszeit oder die Änderung der Lage dieser, welche gesetzlich geregelt ist. Man muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um überhaupt Anspruch auf Elternteilzeit zu haben, außerdem hängt dieser auch von der Größe des Betriebes und der Zeit, die man bereits in diesem tätig ist, ab.
In Österreich gibt es eine gesetzliche Regelung, die den Fahrtkostenersatz regelt. Dieses hält alle gültigen Bestimmungen fest, die Sozialversicherung betreffen. Das sind im Genauen Auflagen zu Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung, als auch Pension und weiteren Leistungen und Rechten. Betroffen sind davon generell alle Dienstnehmer und Lehrlinge. Lediglich Selbstständige zählen nicht dazu. Voraussetzung ist ein gültiger Wohnsitz in Österreich.
Gehaltsabrechnung und Lohnzettel: Mit Lohnzettel (Gehaltsabrechung) wird in Österreich der Nachweis des jährlichen, bei einem Dienstgeber verdienten Gehaltes bezeichnet, welcher in Form eines speziellen Formulars an die steuerlichen Behörden übermittelt wird.
Als geringfügig beschäftigt gilt man in Österreich, wenn man bei regelmäßiger Beschäftigung (Arbeitsverhältnis für mindestens einen Monat) im Jahr 2024 nicht mehr als 518,44 Euro pro Monat verdient. Ab 2025 wird dieser Betrag auf 551,10 Euro erhöht.
Als Grenzgänger werden Arbeitnehmer bezeichnet, die im angrenzenden Ausland leben und wohnen, aber in Österreich arbeiten. Sie haben ein aufrechtes Arbeitsverhältnis, für das sie aus dem Ausland zur Arbeitsstätte in Österreich pendeln und sich nach der Arbeit wieder zurück in das angrenzende Ausland begeben.
Karenz in Österreich: Die Voraussetzungen und der Anspruch auf das Karenzgeld in Österreich gelten grundsätzlich für jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitnehmer gleichermaßen. Dafür gibt es verschiedene Karenzmodelle. Die Höhe des KBG wird je Modell berechnet. Das Kinderbetreuungsgeld bzw. Karenzgeld wird ab 2024 um 9,7 Prozent erhöht.
Seit 01.01.2020 gilt der neue CO2-Grenzwert von 118 g/km für die Sachbezugsberechnung von privat genutzen Firmenautos in Österreich. Damit sinkt der Wert gegenüber 2019 (121 g/km) um 3 g/km. Der maximale Sachbezugswert für schadstoffarme KFZ sinkt von 2 auf 1,5 Prozent pro Monat, also maximal 720 Euro.
Ein Kollektivvertrag ein Arbeitsvertrag, der grundsätzlich für alle Arbeitnehmer einer bestimmten Branche gilt. Er kann nach Absprache nur zum Vorteil für den Arbeitnehmer erweitert, bzw. geändert werden, aber nicht zu dessen Nachteil. Der Kollektivvertrag steht in der Rangordnung allerdings unter dem Gesetz. Das bedeutet, dass gesetzliche Bestimmungen, wie die Maximalarbeitszeit, nicht durch den Kollektivvertrag überschritten werden dürfen.
Das Krankengeld steht in Österreich allen anspruchsberechtigten Personen ab dem 04. Tag des Krankenstandes zu. Die Höhe beträgt für Erwerbstätige 50 Prozent bzw. 60 Prozent (ab dem 43. Tag des Krankenstandes) der Bemessungsgrundlage. Die Bezugsdauer liegt grundsätzlich bei 26 Wochen, kann jedoch um weitere 52 Wochen verlängert werden.
Der Krankenstand für Arbeitnehmer in Österreich: was man im Krankenstand unternehmen darf und was nicht und wie man als Arbeitnehmer damit umgehen sollte erfahren Sie hier.
Die Kündigungsfristen für Angestellte und Arbeiter in Österreich liegen in der Regel zwischen sechs Wochen und fünf Monaten. Je nach Kollektivvertrag und Beschäftigungsdauer (Dienstjahren) kann die Frist bei Arbeitnehmer unterschiedlich ausfallen. Unternehmen und Angestellte können diese auch selbst vereinbaren.
Immer mehr Betriebe stellen aufgrund der Corona-Krise in Österreich auf Kurzarbeit um. So sollen die Mitarbeiter im Betrieb gehalten werden. Das sollten Arbeitnehmer nun über die Regelungen und Pflichten zur Kurzarbeitsphasen wissen.
Mindestsicherung in Österreich: Die neue Sozialhilfe ab 2019 soll das Modell der Mindestsicherung für ganz Österreich harmonisieren. Dabei wird eine erneute Kinderstaffelung, sowie eine Änderung der Höhe für Behinderte und ausländische Bürger eingeführt.
Unter anderem hat der Staat die Aufgabe zugesprochen bekommen, für den Schutz von werdenden Müttern zu sorgen. Nicht zuletzt deswegen gibt es in Österreich viele Bestimmungen den Mutterschutz betreffend. Hier finden Sie alle Informationen zu Dauer, Kündigungsschutz und Anspruch auf Mutterschutz in Österreich.
Seit 2018 ist die Notstandshilfe in Österreich für Langzeitarbeitslose neu geregelt. Sie ist seither partnerunabhängig. Damit hängt die Höhe der Beihilfe nicht mehr vom Einkommen des Partners ab.
Arbeitnehmer in Österreich können eine Pflegefreistellung (umgangssprachlich auch Pflegeurlaub genannt) in Anspruch nehmen, wenn nahe Angehörige erkranken oder die Betreuungsperson eines Kindes ausfällt.
Sabbatical oder das Sabbatjahr ist ein bestimmtes Arbeitszeitmodell für einen längeren Sonderurlaub. In Österreich gibt es verschiedene Modelle für ein Sabbatical. Es unterliegt keiner gesetzlichen Regelung, sondern ist von einem Übereinkommen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber abhängig.
Unter Sachbezügen verstehen sich sogenannte Sachleistungen, die seitens des Arbeitgebers dem jeweiligen Arbeitnehmer entweder kostenfrei oder auch vergünstigt zur Verfügung bereitgestellt werden. Im Genaueren sind darunter beispielsweise der Dienstwagen, welcher auch für den privaten Gebrauch verwendet werden darf, zu verstehen. Aber auch eine Dienstwohnung kann kostenfrei dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt werden.
Im Allgemeinen stellt Taggeld eine Aufwandsentschädigung dar. Diese soll zur Deckung von Dienstnehmerausgaben dienen, die im Zuge einer Dienstreise anfallen. Im Nachfolgenden werden Ausgaben aufgelistet, die mit dem Taggeld gedeckt werden und wie diese jeweils steuerlich zu berücksichtigen sind.
Teilzeitarbeit (Teilzeit) bedeutet, dass Arbeitnehmer eine kürzere Arbeitszeit mit ihrem Arbeitgeber vereinbart haben, als gesetzlich (40 Wochenstunden) oder im Kollektivvertrag (etwa 38,5 Wochenstunden) vorgesehen ist. Diese Vereinbarung der Teilzeitarbeit (beispielsweise von 40 Stunden auf 25 Stunden pro Woche) muss schriftlich erfolgen.
Für das Jahr 2022 und 2023 besteht für ArbeitgeberInnen in Österreich die Möglichkeit, Mitarbeitern eine freiwillige Teuerungsprämie von jeweils bis zu 3.000 Euro als beitrags- und steuerfreie Sonderzahlung zu bezahlen. Die Teuerungsprämie kann dabei auch an geringfügig Beschäftigte ausgezahlt werden. Ab 2024 kann sie ebenfalls steuer- und abgabenfrei in Höhe von bis zu 3.000 Euro ausgezahlt werden, wenn sie im Kollektivvertrag verankert wurde.
Im Allgemeinen versteht man unter Überstunden, wenn die Normalarbeitszeit von 40 Wochen- bzw. 8 Tagesarbeitsstunden überschritten wird. Es kann aber auch sein, dass die Wochen- und Tagesarbeitsstunden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten anders aufgeteilt sind.
Man bekommt als unselbstständig tätige Person fünf Wochen pro Arbeitsjahr bezahlten Urlaub zugesprochen. Dieses Arbeitsjahr beginnt wiederum mit dem Tag, an dem man in dem jeweiligen Unternehmen angefangen hat zu arbeiten.
Väter haben die Möglichkeit nach der Geburt des Kindes einen Papamonat - also die Väterkarenz - in Anspruch zu nehmen. Väter können dabei einen Teil oder die gesamte Elternzeit anstelle der Mutter nehmen. Der Familienzeitbonus für die Väterkarenz beträgt 23,91 Euro täglich, insgesamt rund 740 Euro. Ab 01. November 2023 gilt ein Betrag von 47,82 Euro pro Tag bzw. rund 1.450 Euro pro Monat - rückwirkend bis 01. August 2023.
Unter einem Werkvertrag versteht man per Definition einen Vertrag, in dem der Werkvertragsnehmer (Werkunternehmer) dem Auftraggeber (Werkbesteller) ein Werk schuldet. Der Werkvertragsnehmer ist dabei zwingend selbstständig und freiberuflich tätig.
Unter Wochengeld versteht man den Ersatz für das Einkommen. Man darf während der Zeit, in der man Wochengeld bekommt, keine andere Beschäftigung nebenbei annehmen bzw. ausüben. Wochengeld bekommen in der Regel Frauen, die Arbeitnehmerinnen oder freie Dienstnehmerinnen sind.
In Österreich gelten unterschiedliche Zuverdienstgrenzen für Arbeitnehmer, Pensionen, Arbeitslosengeld und Notstandshilfe, sowie Karenz oder Studium. In den meisten Fällen gilt die monatliche Geringfügigkeitsgrenze als Zuverdienstgrenze.
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Schlagzeilen und News:
Neue Anreize: Steuerfreie Prämie soll Arbeitskräftemangel reduzieren
Arbeitskräfte sind heutzutage rar - auch in Österreich. Viele Regionen sind von diesem Arbeitskräftemangel besonders betroffen. Vor allem der Tourismus in Westösterreich leidet darunter. Eine neue, steuerfreie Mobilitätsprämie könnte dabei neue Anreize schaffen. Details findet man hier auf Finanz.at.
Neuer Leitfaden für Home Office sorgt für Gelächter
Das Bundesminiterium für Arbeit, Familie und Jugend, geführt von Ministerium Christine Aschbacher (ÖVP) sorgt derzeit für große Verwunderung. Rechtliche Rahmenbedingungen sollen bis März 2021 ausgearbeitet werden.
Druck von der Gewerkschaft an Händler: 200 Betriebsversammlungen vereinbart
Geplante Versammlungen durch die ArbeitnehmerverteterInnen bei Lidl, Interspar, Billa, DM und Primark.
Fachkräftemangel immer akuter: Kosten für Österreichs Wirtschaft bei 2,5 Milliarden Euro
Der Fachkräftemangel wird in Österreich immer akuter. Heimische Unternehmen in Gastronomie & Hotellerie, dem Bau und Baunebengewerbe und dem Metallgewerbe sind besonders stark betroffen. Die Wirtschaftskammer beziffert den entgangenen Wachstumseffekt mit rund 2,5 Milliarden Euro pro Jahr.